SPD will Straßenausbaubeiträge abschaffen

Den nachfolgenden Beitrag aus dem Bürgerforum Bergisch Gladbach, in-gl.de, veröffentlichen wir mit freundlicher Genehmigung der Redaktion, weil auch in Wermelskirchen seit längerem bereits eine Debatte über die Straßenausbaubeiträge stattfindet:

Bergisch Gladbach | Eine Resolution an die NRW-Landesregierung zur Abschaffung der Straßenausbaubeiträge für Bürgerinnen und Bürger hat die SPD-Fraktion Bergisch Gladbach auf die Tagesordnung des Rates am 18. Dezember 2018 setzen lassen.

SPD-Fraktionsvorsitzender Klaus W. Waldschmidt erläutert den Antrag so:

Klaus Waldschmidt

„Konkret geht es in dieser Resolution darum, dass der Rat der Stadt Bergisch die Landesregierung von CDU und FDP dazu auffordert, den §8 des Kommunalabgabengesetzes (KAG NRW)“ so zu ändern, dass die Bürgerinnen und Bürger von den Beiträgen für den Umbau und Ausbau von dem öffentlichen Verkehr gewidmeten Straßen, Wegen und Plätzen, soweit nicht das Baugesetzbuch anzuwenden ist, befreit werden und die hierdurch den Städten und Gemeinden entstehenden Mindereinnahmen durch das Land zu kompensieren sind.“

Ähnliche Resolutionen, die ebenfalls die Abschaffung der Straßenausbaubeiträge fordern, wurden beispielweise schon von den Räten der Städte Leverkusen (10.12.2018), Radevormwald (11.12.2018) und Morsbach (11.12.2018) verabschiedet. In Leverkusen sogar auf einen Antrag der CDU-Fraktion, die sich damit gegen die eigene Landtagsfraktion der CDU wendet.

„Die Interessen der Bürgerinnen und Bürger müssen auch den Bergisch Gladbacher CDU- und FDP-Stadträtinnen und -räten wichtiger sein als ihre Parteiräson“, bekräftigt Klaus W. Waldschmidt.

Hintergrundinformationen

Wenn eine kommunale Straße erneuert oder verbessert wird, beteiligt die jeweilige Gemeinde nach § 8 Abs. 1 und 2 KAG NRW die Grundstückseigentümer an den dabei entstehenden Kosten.

Grundlage für die Berechnung des Beitrags sind die Grundstücksgröße, die Nutzung des Grundstücks und die Art der Straße.

Für Anliegerstraßen ist in diesem Zusammenhang der Anteil für die Beitragspflichtigen grundsätzlich höher als für Hauptverkehrsstraßen. Im letzteren Fall ist nämlich eine höhere Nutzung durch die Allgemeinheit gegeben als bei reinen Anliegerstraßen.

Die Straßenausbaubeiträge sind in erhebliche Kritik geraten, da die Beitragsbelastungen für die betroffenen Grundstückseigentümer im Einzelfall sehr hoch sind und bis in den vier- oder sogar fünfstelligen Bereich reichen können. Diese Beitragsforderungen sind insbesondere für junge Familien, Geringverdiener, Alleinstehende oder Rentner kaum oder nicht zu finanzieren und bringen viele Beitragspflichtige in erhebliche finanzielle Schwierigkeiten.

Auch die Möglichkeiten von Stundung und Ratenzahlungen können die dargestellte Problematik der starken finanziellen Belastung von Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümern nicht beseitigen.

Die derzeitige Rechtsanwendung des KAG berücksichtigt nicht die persönliche oder wirtschaftliche Situation der Bürger. Allein die Werthaltigkeit eines Grundstückes führt nicht zur Liquidität des Grundstückseigentümers.

Die Kosten für den Wegfall der Anliegerbeiträge nach KAG für ganz NRW wurden im Rahmen eines Berichts der Landesregierung an den Ausschuss für Heimat, Kommunales, Bauen und Wohnen des Landtags Nordrhein-Westfalen vom 1. Oktober 2018 mit einem jährlichen Betrag zwischen 112 Millionen und 127 Millionen Euro angegeben.

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