Essen | Die Erhöhung des Kindergeldes ab 2019 wird bei vielen Alleinerziehenden nicht ankommen. Im gleichen Zuge, wie das Kindergeld steigt, sinkt nämlich der Unterhaltsvorschuss oder die SGB II-Leistung. Familienförderung über höhere Steuervorteile kommt bei allen Alleinerziehenden mit kleinem Einkommen nicht an. Elena Fronk, alleinerziehende Mutter aus Essen, hat aus diesem Grund eine Petition gestartet und fordert die Bundesregierung auf, diese Ungerechtigkeit zu beenden.
Die Organisatorin der Petition fordert: “Familienentlastende Maßnahmen müssen endlich dort ankommen, wo sie am dringendsten gebraucht werden.” In ihrer Petition schreibt sie weiter: “Es kann nicht sein, dass den Kindern von Alleinerziehenden, die das höchste Armutsrisiko tragen, das volle Kindergeld auf den Unterhaltsvorschuss angerechnet wird. Lassen sie unsere Kinder nicht zurück! Ich fordere Sie auf, diese Schieflage endlich anzugehen und entsprechende Reformen einzuleiten.”
Die Petition richtet sich an die Bundesfamilienministerin, Dr. Franziska Giffey, den Bundesfinanzminister, Olaf Scholz, und die familienpolitischen Sprecher der Regierungsfraktionen, Sönke Rix (SPD) und Marcus Weinberg (CDU).
Der Verband alleinerziehender Mütter und Väter (VAMV) NRW bedauert in einer Stellungnahme zum Gesetzesentwurf des Familienentlastungsgesetzes, dass der vorliegende Gesetzesentwurf lediglich das bestehende System des Familienleistungsausgleichs fortschreibt, statt den grundsätzlichen Reformbedarf anzugehen. Der VAMV plädiert für einen Systemwechsel raus aus dem Steuerrecht, weg von einer Förderung nach Familienform hin zu einer Kindergrundsicherung.
Hier die Petitionsseite, auf der schon 2570 Menschen unterschrieben haben:
Ungerechtigkeit stoppen: Trennungskinder gehen bei Kindergelderhöhung leer aus.
Familienentlastende Maßnahmen müssen endlich dort ankommen, wo sie am dringendsten gebraucht werden. Es kann nicht sein, dass den Kindern von Alleinerziehenden, die das höchste Armutsrisiko tragen, das volle Kindergeld auf den Unterhaltsvorschuss angerechnet wird. Lassen sie unsere Kinder nicht zurück! Ich fordere Sie auf, diese Schieflage endlich anzugehen und entsprechende Reformen einzuleiten.
Warum ist das wichtig?
In der letzten Woche erhielt ich einen neuen Bescheid zur Berechnung des Unterhaltsvorschusses. Dabei fiel mir ins Auge, dass die geplante Kindergelderhöhung meinen und vielen anderen Kindern gar nicht zu Gute kommen wird. Die 10 Euro, die die meisten Familien mehr bekommen, werden bei uns über den Unterhaltsvorschuss direkt wieder abgezogen.
Mir macht das folgendes schmerzlich bewusst: Wie wenig die Arbeit und Bemühungen von Alleinerziehenden, ihre Familien durchzubringen, wert sind. Wir gehen bei “DER familienpolitischen Verbesserung”, mit der sich die Regierung brüstet, unterm Strich leer aus.
Dass beim Unterhaltsvorschuss das volle (statt wie bei regulären Unterhaltszahlungen durch den unterhaltspflichtigen Elternteil das hälftige) Kindergeld auf den Mindestunterhalt angerechnet wird, ist nichts Neues. Verbände wie der Verband allein erziehender Mütter und Väter e.V. (VAMV) beklagen den Reformbedarf in diesem Bereich schon lange. (Stellungnahme des VAMV Bundesverbandes dazu: https://bit.ly/2B4z5vA)
Dabei geht es um mehr als nur die 10 Euro Kindergelderhöhung, die bei uns und vielen anderen Einelternfamilien nicht ankommen: Die volle Anrechnung des Kindergeldes bedeutet, dass wir für unsere Kinder monatlich um die 100 Euro weniger auf dem Konto haben, als ihnen regulär an Unterhaltszahlungen zusteht.
Durch die volle Anrechnung des Kindergeldes an den Unterhaltsvorschuss wirkt dieser nicht existenzsichernd und stellt genau die Kinder schlechter, die ohnehin ohne die (finanzielle) Unterstützung des unterhaltspflichtigen Elternteils auskommen müssen.
Die Tatsache, dass 75% der Alleinerziehenden keinen, zu wenig oder unregelmäßig Unterhalt erhalten, unterstreicht, wie viele Kinder von dieser Situation betroffen sind. Da wundert es nicht, dass Alleinerziehende mit ihren Kindern – zumeist trotz Arbeit – das höchste Armutsrisko tragen. Davon, uns für Leistungen wie das zur Stärkung von Familien eingeführte Baukindergeld zu qualifizieren, können wir nur träumen. Wie fatal die Zahlen sind, zeigt auch die Bertelsmannstudie oder ganz aktuell der Armutsbericht des Paritätischen.
Wie kann es sein, dass gerade bei den Familien, in denen ein Elternteil allein sich um die Existenzsicherung bemüht, Verbesserungen, die Familien entlasten und stärken sollen, unterm Strich nicht ankommen? Auch Familien im Hartz IV Bezug wird das Kindergeld – und der Unterhaltsvorschuss noch dazu – angerechnet. Sie gewinnen: Nichts.
Wirksame Maßnahmen gegen Kinderarmut sehen anders aus.
Wir wollen uns das nicht mehr gefallen lassen. Es wird Zeit, dass Sie etwas tun!
Wie schon im ersten Absatz angeschnitten, haben auch ALGII- Bezieher grundsätzlich keinen Anspruch auf ein Kindergeld, bzw. es wird mit der Leistung verrechnet. Da spielt es auch keine Rolle, ob es sich um alleinerziehende Männer und Frauen handelt oder um komplette Familien. Zurzeit befinden sich ca. 4,4 Millionen Kinder in Armut, die der Politik kilometerweit am Hintern vorbei gehen, und das schon seit Jahren. Besserverdiener und Millionäre (obere Mittelschicht laut CDU Mann Merz) dürfen sich das Kindergeld als zusätzlichen Bonus in die Tasche stecken. Eine Schande für unsere Gesellschaft.