Verwaltungsgericht Köln stoppt “Wermelskirchen à la carte”

Wermelskirchen | Der verkaufsoffene Sonntag am 28. Oktober 2018 in der Wermelskirchener Innenstadt ist auf Antrag der Gewerkschaft Verdi im Wege einer einstweiligen Anordnung durch das Verwaltungsgericht Köln untersagt worden.

Bürgermeister Rainer Bleek zeigt sich enttäuscht über die Entscheidung des Verwaltungsgerichts: „Wir hatten dem Gericht mitgeteilt, dass wir mit Verdi nächste Woche sprechen würden. Daher hat mich zwar nicht das Ergebnis, aber doch der Zeitpunkt der Entscheidung überrascht.“

Auch der Vorsitzende von WIW-Marketing, Dankmar Stolz, erklärt, dass er mit dem Ergebnis ebenfalls gerechnet habe, allerdings hatte er berechtigte Hoffnung in das anstehende Gespräch mit Verdi gesetzt, das drohende Verbot noch abwenden zu können.

In einer zwölfseitigen Begründung führt das Verwaltungsgericht aus, was zu dieser Entscheidung geführt hat. Die Verwaltung muss die Begründung des Beschlusses jetzt erst einmal genau prüfen. Sie weist darauf hin, dass mit dem Beschluss nur eine vorläufige und noch keine endgültige Entscheidung gefällt sei. Die endgültige Entscheidung wird erst im Hauptsacheverfahren getroffen.

Ob es zu dem Gespräch mit Verdi dennoch kommt, müsse jetzt erst einmal abgewartet werden heißt es unisono aus dem Rathaus und von WIW-Marketing.

Schreibe einen Kommentar

Pflichtfelder sind mit * markiert.