Nordrhein-Westfalen | Die Stadt Bochum muss den als mutmaßlichen Gefährder eingestuften Tunesier Sami A. nach Deutschland zurückholen. So hat das Oberverwaltungsgericht in Münster heute in letzter Instanz entschieden.
Die Abschiebung von A., der früher Leibwächter des langjährigen Al-Kaida-Chefs Osama bin Laden gewesen sein soll, sei “offensichtlich rechtswidrig” gewesen. Nach einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen hätte sie nicht fortgesetzt werden dürfen, entschied nun das OVG. Denn es habe vorläufig ein Abschiebungsverbot wegen drohender Folter gegolten. Die Entscheidung sei der Stadt auch rechtzeitig bekannt geworden, heißt es in einer Mitteilung des Gerichts – nämlich eine Stunde, bevor Sami A. den tunesischen Behörden übergeben wurde. Die Abschiebung hätte nach Ansicht des Gerichts also abgebrochen werden können.
Die Richter in Gelsenkirchen fühlten sich im Nachhinein “ausgetrickst”, nannten das behördliche Vorgehen “grob rechtswidrig” – und ordneten an, Sami A. nach Deutschland zurückzuholen.
Brisant ist der Richterspruch auch für die schwarz-gelbe Landesregierung von Nordrhein-Westfalen. Der stellvertretende Ministerpräsident und Flüchtlingsminister Joachim Stamp (FDP) hatte im Juli “die persönliche Verantwortung” für die umstrittene Abschiebung des Tunesiers übernommen.