Loches-Platz: Kommunalaufsicht bestätigt rechtmäßiges Handeln der Stadt

Wermelskirchen | Die in den letzten Wochen von Herrn Rehse und der WNKUWG immer wieder vorgebrachte Behauptung, die Stadt veräußere den Loches-Platz unter Wert, ist nun auch von der Kommunalaufsicht widerlegt worden.

Der Rat der Stadt Wermelskirchen hatte am 29.01.2018 den Bürgermeister beauftragt, den Loches-Platz an den Gewinner des Wettbewerbs, die Volksbank Rhein-Lahn-Limburg, zu verkaufen. Die Fraktion WNKUWG wollte, dass der Bürgermeister den Beschluss beanstandet, was dieser abgelehnt hat, weil das Verfahren rechtskonform verlaufen ist. Herr Rehse hat sich hierüber bei der Kommunalaufsicht des Rheinisch-Bergischen Kreises beschwert.

Zwischenzeitlich liegt die Antwort vor. Die Kommunalaufsicht stellt eindeutig fest, “dass der Beschluss des Rates der Stadt Wermelskirchen zum Verkauf des Loches-Platzes rechtmäßig ist und damit keine Anhaltspunkte vorliegen aufsichtsbehördlich gegen die Stadt vorzugehen.”

In der Begründung erläutert der Kreis, weshalb er dieser Auffassung ist.

Der Hauptvorwurf von Herrn Rehse und der WNKUWG richtet sich gegen die im zeitlichen Verfahrensablauf geänderten Verkaufswerte. Tatsächlich mussten aber die beiden Wertermittlungen des Gutachterausschusses unterschiedliche Ergebnisse erbringen. Bei der ersten Wertermittlung im Jahr 2015, als es um einen direkten Verkauf an einen einheimischen Investor ging, standen wichtige Vorgaben des Wettbewerbsverfahrens noch nicht fest, die die Politik erst später beschlossen hat. Dies waren z.B. Begrenzung der Einzelhandelsflächen, überwiegende Anzahl der Geschosse, Unterscheidung zwischen Flächen für Gebäude und Freiflächen etc. Diese Faktoren konnten bei der zweiten Wertermittlung im Jahr 2016 berücksichtigt werden und führten naturgemäß zu einem niedrigeren Verkehrswert, da sie die Nutzbarkeit des Grundstücks einschränken.

Durch ein umfangreiches Verkehrswertgutachten, das die Stadt im Juni 2018 bei einem öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen zusätzlich und sicherheitshalber eingeholt hat, wurde die Wertermittlung des Gutachterausschusses bestätigt.

In Ihrem Fazit schreibt die Kommunalaufsicht: „Der Preis, zu dem das Grundstück letztlich verkauft wurde, (…) liegt (…) über dem ermittelten Verkehrswert und entspricht in etwa der Wertermittlung der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses von 2016. Das Grundstück wurde somit nicht unter Wert verkauft.“

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