Gründerstipendium.NRW: Unterstützung für angehende Unternehmer/-innen

Bergisches Land | Am 1. Juli ist das Gründerstipendium.NRW gestartet. Besonders innovative und kreative Gründerinnen und Gründer sowie Teams bis zu drei Personen können sich, wie die Handwerkskammer Köln mitteilt, für das Stipendium bewerben. Wer seine innovative Gründungsidee erfolgreich verteidigt hat, erhält monatlich maximal ein Jahr lang 1.000 Euro zum Lebensunterhalt. Dazu gibt es ein individuelles Coaching durch unsere Unternehmensberatung sowie Gelegenheit zum Austausch im Gründernetzwerk.

Das müssen Sie wissen:

Bewerben können sich angehende Gründerinnen und Gründer sowie Gründer-Teams bis zu drei Personen aus NRW. Das Gründerstipendium richtet sich auch an Personen und Teams bis zu drei Personen, deren Gründung zum Antragszeitpunkt noch kein Jahr zurückliegt und deren Unternehmen noch keine Gewinne ausschüttet. Unternehmensübernahmen sind Existenzgründungen und somit gleichberechtigt im Rennen. Entscheidend ist die innovative Geschäftsidee. Sie muss ein im Vergleich zum Stand der Technik verbessertes Produkt oder Verfahren oder eine neue Dienstleistung mit einem deutlichen Kundennutzen und Alleinstellungsmerkmalen enthalten. Diese Hürde ist anspruchsvoll. Hier sollten Sie von Anfang an ehrlich zu sich sein, damit Sie Ihre Idee später vor der Jury gut präsentieren können. Unter www.gruenderstipendium.nrw finden Sie alle erforderlichen Unterlagen. Erster Schritt ist das Ideenpapier, das wir gerne mit Ihnen zusammen entwickeln. Wir begleiten Sie durch das gesamte Antragsverfahren. Bewerbungen sind nur über zertifizierte Gründernetzwerke möglich. Wir sind Kooperationspartner in drei Netzwerken, die den gesamten Kammerbezirk abdecken. Kontakt zu uns: betriebsberatung@hwk-koeln.de ; 0221/2022-346

Ansprechpartner

Rechtsanwältin Stephanie Bargfrede •  stv. Geschäftsführer/-in • Heumarkt 12,  50667 Köln •  Tel. 0221/2022-274  • Fax 0221/2022-413 • bargfrede@hwk-koeln.de

 

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