Zahl der Empfänger von Asylbewerberleistungen um 36 Prozent gesunken

Düsseldorf/Wermelskirchen | Ende 2017 erhielten in Nordrhein-Westfalen 122.445 Personen Leistungen zur Deckung des täglichen Bedarfs (sog. Regelleistungen) nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG). Wie Information und Technik Nordrhein-Westfalen als amtliche Statistikstelle des Landes mitteilt, waren das 68 871 Personen bzw. 36,0 Prozent weniger als ein Jahr zuvor.

In Wermelskirchen nahm im gleichen Zeitraum die Anzahl der Empfänger von Asylbewerberleistungen um 17,7% ab, wohingegen der gesamte Rheinisch-Bergische Kreis mit einem Rückgang von 38,9% etwa im Landestrend liegt. Am stärksten war der Rückgang in Odenthal, Burscheid, Overath und Rösrath.

Die meisten Regelleistungsempfänger/-innen in NRW stammten 2017 aus Asien (54,7 Prozent). Die größte Gruppe an allen Empfängern bildeten dabei Personen aus Afghanistan (10,7 Prozent), gefolgt von Irak (10,3 Prozent) und Syrien (6,8 Prozent). Knapp ein Viertel der Empfänger kamen aus einem europäischen Staat außerhalb der Europäischen Union. Personen mit serbischer (5,5 Prozent) und albanischer (4,5 Prozent) Staatsangehörigkeit waren darunter am häufigsten vertreten.

66,6 Prozent der Regelleistungsempfänger waren im erwerbsfähigen Alter von 18 bis 64 Jahren. Bei 32,5 Prozent handelte es sich um Kinder und Jugendliche (ohne unbegleitet eingereiste Minderjährige aus dem Ausland). Wie in den Jahren zuvor bezogen überwiegend Männer Regelleistungen (63,9 Prozent).

Die Empfänger/-innen verteilten sich auf insgesamt 73 949 Haushalte; 36 520 Haushalte (49,4 Prozent) waren in Gemeinschaftsunterkünften, 22 024 (29,8 Prozent) dezentral (d. h. Unterbringung erfolgt in angemieteten Wohnungen) und 15 405 (20,8 Prozent) in Aufnahmeeinrichtungen untergebracht.

Die Bruttoausgaben für Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz beliefen sich in NRW im Jahr 2017 auf rund 1,27 Milliarden Euro; das waren 753 Millionen Euro weniger (–37,2 Prozent) als im Jahr 2016. Nach Abzug der Einnahmen (z. B. übergeleitete Unterhaltsansprüche, Leistungen von Sozialleistungsträgern) verblieben Nettoausgaben in Höhe von 1,22 Milliarden Euro. 

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