Anzahl der Schutzmaßnahmen für Kinder und Jugendliche gesunken

Düsseldorf | 2017 ergriffen die Jugendämter in Nordrhein-Westfalen 15 835 Schutzmaßnahmen für Kinder und Jugendliche. Wie Information und Technik Nordrhein-Westfalen als amtliche Statistikstelle des Landes mitteilt, waren das 28,6 Prozent weniger als im Jahr zuvor. Schutzmaßnahmen (Inobhutnahmen) werden vom Jugendamt durchgeführt, wenn ein unmittelbares Handeln zum Schutz von Minderjährigen in Eil- und Notfällen als geboten erscheint.

Der Rückgang ist maßgeblich auf die abnehmende Zahl von unbegleiteten Einreisen aus dem Ausland zurückzuführen, die sich gegenüber 2016 mehr als halbierte: 2017 reisten 5 333 Kinder und Jugendliche ohne Eltern aus dem Ausland ein. Im Jahr 2016 waren das noch 11 448 Fälle und mehr als die Hälfte (51,6 Prozent) aller Schutzmaßnahmen. Seit dem 1.11.2015 werden minderjährige Flüchtlinge, die unbegleitet nach Deutschland einreisen, gleichmäßig auf Bundesländer und Kommunen verteilt. Davor wurden die jungen Flüchtlinge vom Jugendamt an ihrem Einreiseort in Obhut genommen.

Zwei Drittel der im vergangenen Jahr in Nordrhein-Westfalen unter den Schutz des Jugendamtes gestellten Kinder und Jugendlichen waren Minderjährige ab 14 Jahren (10 528); ein Drittel (5 307) der Kinder war im Alter von unter 14 Jahren. In der Mehrzahl handelte es sich bei den betroffenen Kindern und Jugendlichen um Jungen. Neben der unbegleiteten Einreise aus dem Ausland waren Überforderung der Eltern bzw. eines Elternteils und Beziehungsprobleme der Eltern die häufigsten Gründe für die Inobhutnahmen.

Im Rheinisch-Bergischen Kreis sanken die Jugendamtsmaßnahmen von 206 auf 129 Fälle. Zwei Drittel dieser Maßnahmen betreffen Jugendliche mit Migrationshintergrund. Im Vorjahr betrug dieser Anteil noch mehr als drei Viertel. Die Maßnahmen wegen unbegleiteter Einreise aus dem Ausland sanken im Kreisgebiet von 112 auf 41 Fälle, ein Rückgang von 63%. Dagegen blieben die Zahlen der Inobhutnahmen wegen elterlicher Überforderung wie die wegen Beziehungsproblemen der Eltern beinahe gleich.

 

Hier die Ergebnisse für kreisfreie Städte und Kreise als PDF-Datei:

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