Masern im Rheinisch-Bergischen Kreis

Masern-Fall in Rösrath aufgetreten – Impfpasskontrolle in Kita und LVR-Schule – Einrichtungen bleiben geschlossen – Impfungen bieten Schutz vor Krankheit

In den vergangenen Wochen ist es in der Umgebung zu zahlreichen Masernfällen gekommen. Im Rheinisch-Bergischen Kreis war bislang ein isolierter Fall von drei Geschwisterkindern aus Rösrath bekannt. Nun ist aber ein Masern-Fall aufgetreten, bei dem zumindest die Möglichkeit besteht, daß eine Ansteckung erfolgt ist. Bei der Erkrankten handelt es sich um eine Mutter, deren Kind die städtische Rösrather Kita Brander Straße besucht. Beim Bringen und Abholen ihres Kindes kam die Mutter in Kontakt mit anderen Kindern der Kita und deren Personal. Das Kind der Erkrankten ist aber geimpft. Vor der Bestätigung des Masernfalls war die Frau auch zu Besuch in der LVR-Schule Königsforst. Daher werden jetzt in beiden Einrichtungen Impfpasskontrollen bei Kindern, Erziehrinnen sowie dem Lehrpersonal durchgeführt – in der Kita am morgigen Freitag, in der Schule am Montag. Personen, die keinen Impfschutz haben, dürfen die nächsten Tage die betreffenden Einrichtungen nicht mehr besuchen. Die Kita bleibt morgen geschlossen, die Schule am Freitag und Montag.

Impfung bietet Schutz

Schutz vor der Viruserkrankung bietet eine zweifache Impfung. „Aufgrund der hohen Ansteckungsgefahr raten wir dringend dazu zu kontrollieren, ob man geimpft ist“, betont Dr. Cornelia Scherzberg, Leiterin des Gesundheitsamtes. Die Impfung ist in jedem Alter möglich. Diese ist gut verträglich und gehört zu den Standardimpfungen, die die Ständige Impfkommission für Deutschland (STIKO) − in der Regel als Kombinationsimpfung auch gegen Mumps und Röteln − empfiehlt.

Krankheitsverlauf

Masern sind eine ansteckende Viruserkrankung, die als Tröpfcheninfektion beim Sprechen, Husten oder Nießen übertragen werden kann. Die Krankheit hält etwa zwei Wochen an und zeigt zunächst erkältungstypische Symptome. Diesen schließen sich typische Symptome wie Fieber und Hautausschlag am ganzen Körper an. Etwa bei zehn bis 20 Prozent der Erkrankten kann es zu Komplikationen kommen. Diese reichen von der Mittelohrentzündung über eine Lungenentzündung bis hin zu einer Gehirnentzündung, die dauerhafte Schäden hinterlassen kann. Die Wahrscheinlichkeit des Auftretens von Komplikationen steigt mit dem Lebensalter der Erkrankten an.

Besuch von Gemeinschaftseinrichtungen im Krankheitsfall verboten

Kinder, die an Masern erkrankt sind oder bei denen der Verdacht einer Erkrankung besteht, dürfen keine Gemeinschaftseinrichtungen wie beispielsweise die Schule oder die Kindertagesstätte besuchen, um niemanden anzustecken. Dies gilt auch für Familienangehörige und weitere Kontaktpersonen, beispielsweise in Schule, Kita oder Vereinen, die nicht gegen Masern immunisiert sind. Liegt kein Impfpass vor, aber es besteht die Annahme einer früher durchgemachten Masernerkrankung, kann die Immunität mit Hilfe einer Antikörperbestimmung festgestellt werden. Der behandelnde Arzt teilt mit, wann eine Ansteckungsgefahr nicht mehr besteht und das Kind wieder zur Schule gehen kann.

Weitere Informationen gibt es auf der Homepage des Rheinisch-Bergischen Kreises.

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