Der Bergische FDP-Bundestagsabgeordnete Manfred Todtenhausen fordert, missbräuchliche Abmahnungen zu verhindern und den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit beim Datenschutz einzuhalten. In einer parlamentarischen Initiative appelliert die FDP-Bundestagsfraktion an die Bundesregierung, entsprechende Anpassungen des Datenschutzgesetzes vorzunehmen.
Für die Freien Demokraten muss eine Gesetzesänderung so schnell wie möglich wirken, um die große Unsicherheit unter den vielen Betrieben aus Handwerk und Mittelstand zu beenden und für rechtliche Klarheit zu sorgen: „Die Abmahnindustrie muss endlich in die Schranken verwiesen werden“, so Manfred Todtenhausen.
Es sei wichtig, dass die Datenschutzbehörden bei kleinen Verstößen gegen die DSGVO verhältnismäßig handeln und zunächst aufklären statt bestrafen. „Große Bußgelder sind für große Internetkonzerne wie Facebook oder Google gedacht, nicht aber für unsere kleinen Betriebe aus Handwerk und Mittelstand mit durchschnittlich sechs Beschäftigten“, betont Todtenhausen.
Nachdem die FDP-Fraktion und auch der Liberale Mittelstand die Forderungen einbrachten, sah sich die Bundesregierung gezwungen, im Eilverfahren ebenfalls einen Antrag einzubringen. „Die Verfahrensweise und die Änderungsvorschläge der Bundesregierung sind für die Bürgerinnen und Bürger höchstens ein Kieselstein, aber gewiss kein Meilenstein – hier gibt es eine Wahrnehmungsverschiebung“, so Todtenhausen abschließend.
In einer Blitzumfrage des Bundesverbandes Mittelständische Wirtschaft (BVMW) hatten 73 Prozent der befragten Unternehmen wegen der DSGVO ihre digitalen Aktivitäten eingeschränkt. Die Freien Demokraten werden in den nächsten Wochen genau überprüfen, wie ihre Anpassungsvorschläge integriert und umgesetzt werden. Dieses Thema sei für die Betroffenen zu schwerwiegend, um es im parlamentarischen Verfahren untergehen zu lassen. Bereits dies hatte Manfred Todtenhausen in einer kleinen Anfrage aufgegriffen.
Hier der Antrag vom 13. Juni als PDF-Datei:
(© Beitragsfoto: FDP-Bundestagsfraktion)