Dem Waterbölles, dem kommunalpolitischen Forum für Remscheid, entnehmen wir die nachfolgende Information für britische Staatsangehörige:
Wichtige Information für britische Staatsangehörige. Die Einbürgerungsbehörde weist darauf hin, dass es nur noch bis zum Datum des „Brexits“ am 29. März 2019 für britische Staatsangehörige möglich ist, die deutsche Staatsangehörigkeit unter Beibehaltung der britischen Staatsangehörigkeit zu erwerben (§ 12 Absatz 2 Staatsangehörigkeitsgesetz).
Nach dem Austritt Großbritanniens aus der Europäischen Union müssen britische Einbürgerungsbewerber im Rahmen des Einbürgerungsverfahrens ihre britische Staatsangehörigkeit aufgeben. Der genannte Stichtag bezieht sich hierbei auf den Vollzug der Einbürgerung und nicht auf das Datum der Beantragung der deutschen Staatsangehörigkeit! Es wird daher britischen Staatsangehörigen, die Interesse an einer Einbürgerung unter Hinnahme von Mehrstaatigkeit haben, dringend empfohlen, sich möglichst zügig von der Einbürgerungsbehörde beraten zu lassen und den entsprechenden Antrag zu stellen. Je später die Antragstellung erfolgt, umso größer wird die Wahrscheinlichkeit, dass eine Einbürgerung unter Hinnahme der britischen Staatsangehörigkeit nicht mehr möglich sein wird.
Mehr zur „Einbürgerung“ im städtischen Internetportal unter http://www.remscheid.de/leben/integration-und-migration/einbuergerung/146380100000082706.php.