Die Morde in der Wenzelnbergschlucht am 13. April 1945

Dem Waterbölles, dem kommunalpolitischen Forum für Remscheid, entnehmen wir mit freundlicher Genehmigung der Redaktion den nachfolgenden Beitrag von Fritz Beinersdorf über die Morde der Gestapo an 71 Häftlingen vier Tage vor dem Ende des Zweiten Weltkrieges, heute vor 73 Jahren:

Von Fritz Beinersdorf

Auf Langenfelder Stadtgebiet, in der so genannten Wenzelnbergschlucht, erschoss die Gestapo in den letzten Tagen der Nazi-Herrschaft, vier Tage vor Ende des Zweiten Weltkriegs, 71 Häftlinge, die überwiegend aus dem Zuchthaus Lüttringhausen kamen.

Der SS- Obergruppenführer Karl Gutenberger hatte schon Ende September 1944, bei einem Treffen mit Leitern der Rheinland – Westfälischen Polizeibehörden und den Generalstaatsanwälten des Wehrkreises erläutert, dass die Insassen der polizeilichen Haftstätten und Strafanstalten, die sich in Frontnähe befanden, „unter allen Umständen beseitigt werden“ müssten. Generalfeldmarschall Model, Befehlshaber der Heeresgruppe B im damaligen Ruhrkessel, erteilte am 7. April 1945 den Befehl, dass „Zuchthausinsassen und politische Untersuchungsgefangene zur Überprüfung den Sicherheitsorganen zu übergeben“ seien. Eine „nähere Regelung“ treffe der Höhere SS- und Polizeiführer. Im Falle der Häftlinge im Zuchthaus Lüttringhausen, war dies SS-Obergruppenführer Gutenberger, dessen Stab im April 1945 in Wuppertal untergebracht war.Telegramm der Gestapo vom 24. Januar 1945.

Zur „Überprüfung und Auflistung“ der Lüttringhauser Häftlinge erschienen am 10. April 1945 vier Gestapobeamte beim Direktor des Lüttringhauser Zuchthauses Dr. Karl Engelhardt. Dieser lehnte eine „Überprüfung und Auflistung“ aus formalen Gründen ab, entschied sich aber später auf Druck des Wuppertaler Gestapochefs Josef Hufenstuhl dafür, selbst eine Liste von Gefangenen anzufertigen. Wie nach Kriegsende von Dr. Engelhardt beschrieben, nahm er entgegen den Forderungen des Gestapochefs nur Personen in seine Liste auf, „die entweder schwerstkriminell belastet oder politisch verhältnismäßig harmlos oder der Wuppertaler Polizei als Funktionäre bestens bekannt waren.“ Die Liste enthielt laut Engelhardt „weniger als 90 Namen“.

Gemeinsam mit Generalstaatsanwalt Hagemann, seinem Dienstvorgesetzten, versuchte Engelhardt am 11. April bei Gutenberger, den er allerdings nicht persönlich antraf, für die Häftlinge zu intervenieren. Am Abend desselbigen Tages wurde ihm durch die Gestapo mitgeteilt, dass am nächsten Tag alle auf der Liste befindlichen Häftlinge abgeholt werden sollen. Mit Hilfe seiner Mitarbeiter gelang es Engelhardt, eine große Anzahl von politischen Häftlingen in Sicherheit zu bringen, indem sie auf Außenkommandos abgeschoben wurden. Er lieferte 60 Häftlinge, darunter 10 politische, an die Gestapo aus. Sie wurden am 12. April in das Wuppertaler Polizeipräsidium verbracht.

Am 13 April wurden in aller Frühe die 60 Häftlinge aus Lüttringhausen gemeinsam mit vier Häftlingen aus dem Zuchthaus Wuppertal-Bendahl und vier russischen und polnischen Zwangsarbeitern aus dem Polizeigefängnis Ronsdorf in die Wenzelnbergschlucht gebracht. Dazu kamen drei Personen, deren Herkunft und Namen bis heute nicht bekannt sind. Die Gefangenen wurden mit Lastkraftwagen bis an die Sandgrube gefahren, mussten sich dort zu zweit aufstellen, wurden mit Draht aneinander gefesselt, mussten sich hinknien und wurden dann mit Genickschuss ermordet.

Am 17 April befreiten amerikanische Truppen Solingen vom Faschismus. Der antifaschistische Widerstandskämpfer Karl Bennert berichtete den amerikanischen Besatzungstruppen von dem Massaker. Unter Leitung des damals 19 jährigen US – Infanteriefunkers Dudley Strasburg griff ein Trupp US-Soldaten 25 bekannte Nazis auf, die die Leichen der ermordeten Häftlinge exhumieren mussten. Nach einer kriminaltechnischen Untersuchung der Leichen durch die Amerikaner wurden später unter großer Anteilnahme der Bevölkerung die Ermordeten vor dem Rathaus in Solingen- Ohligs bestattet. Im Jahre 1965 wurden die Opfer der Nazibarbarei an ihren letzten Ruheort, Mahnmal Wenzelnberg, umgebettet.

Die Namen der Opfer: Ludwig Baumann, Hugo Breemkötter, Josef Breuer, Leopold Choncenzey, Wilhelm Clemens, Christian Döhr, Heinrich Dietz, Adolf Führer, Bernhard Funkel, Wilhelm Fatscher, Johann Galwelat, Otto Gaudig, Karl Gabowski, Wilheim Gietmann, Albert Grandt, Johann Hense, Adolf Hermanns, Karl Horn, Wilhelm Hanrath, Hans Holzer, Ferdinand Jahny, Wincente Jankowski, Polen, Hermann Jäger, Friedrich Knopp, Artur Koch, Friedrich Kamleiter, Jakob Krieger sen., Josef Kuhnt, Heinrich Kubick, Rudolf Käferhaus, Daniel Kresanowski, UdSSR, Walter Kuhlmann, Wilhelm Kranz, Max Lang, Erich Lohmer, Paul Liszum, Hermann Landtreter, Horst Lettow, Henri Liebisch, Ferdinand Margreiter, Heinrich Marth, Otto Markus, Gustav Marnitz, Franz Müller, Walter Nell, Josef Nikolay, Hubert Offergeld, Heinrich Rode, Adolf Röder, Herbert Runkler, Sylvester Sniatecki, Heinrich Schlieper, Karl Schulz, Wilhelm Stangier, Mitrofan Saitzki, UdSSR, Franz Spitzlei, Theodor Schmidt, Johann Schyra, Paul Tegethoff, Max Thiemann, Josef Thiemann, Heinrich Tries, Paul Wondzinski, Karl Wallraven, Hans Wimmershof, Wilhelm Wilgeroth, Victor Woynec, UdSSR, August Zywitzki und drei Unbekannte.

Und dies sind die Täter vom Wenzelnberg: Von der Gestapo Wuppertal waren beteiligt Hufenstuhl, Goeke, Blume, Dahlmann, Ilvermann, Kloß, Schalenberger, Hornberger und Michels; von der Gestapo Solingen waren beteiligt: Burmann, Nees, Wald, Endes, Vogel, Schwarz, Schneller, Jessinghaus, Zymni und Mertens. Keiner der namentlich bekannten Gestapo- und Kripobeamten wurde je für die Morde in der Wenzelnbergschlucht bestraft, denn nach § 6 des „Straffreiheitsgesetzes“ von 1954 sollte Straffreiheit für all jene Straftaten gewährt werden, die „unter dem Einfluss der außergewöhnlichen Verhältnisse des Zusammenbruchs zwischen dem 1. Oktober 1944 und dem 31. Juli 1945 in der Annahme einer Amts-, Dienst- oder Rechtspflicht insbesondere auf Grund eines Befehls“ begangen worden waren. Dies war de facto die Generalamnestie für alle Mörder, die sich „Kriegsendphasen-Verbrechen“ schuldig gemacht hatten.

(siehe auch „Das Mahnmal Wenzelnberg: Entstehungsgeschichte und seine Bedeutung heute“, Facharbeit von Marcus Theisen)

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