Diskussion zu fragwürdigen Änderungen zum TVgG

Dem Waterbölles, dem kommunalpolitischen Forum für Remscheid entnehmen wir mit freundlicher Genehmigung den nachfolgenden Beitrag von Wolfgang Rau zur Haltung der Katholischen Arbeitnehmer-Bewegung Remscheid zum sogenannten „Entfesselungspaket der neuen Landesregierung“:

Von Wolfgang Rau

„Fallstrick für Kommunen, Nachhaltigkeit, Ökologe, Arbeits- und Menschenrecht“, könnte das Fazit einer Veranstaltung zum Entfesselungspaket der Landesregierung sein, zu der die der Katholische Arbeitnehmer-Bewegung (KAB) eingeladen hatte. Am Vorabend der gestrigen Verabschiedung des Entfesselungspaketes zum Bürokratieabbau durch den Landtag diskutierten Interessierte im „Fairtrade Town Remscheid“ die mit dem Entfesselungspaket verbundenen Änderungen zum Tariftreue und Vergabegesetzes (TVgG) NRW.

Das nun verabschiedete Entfesselungspaket nimmt den bestehenden verbindlichen ökologischen und sozialen Standard (wie die der Internationalen Arbeitsorganisation, ILO Genf) für öffentliche Auftragsvergabe wieder zurück. Mit dem TVgG war NRW vor über einem Jahr beispielhaft für andere Bundesländer, die inzwischen das Konzept übernahmen. Jürgen Sokoll vom „Eine Welt Netzwerk NRW“ zeigt im Einführungsreferat vier fragwürdige Aspekte der Neuregelungen auf:

Freiwilligkeit statt Verpflichtung beim Nachweis der Einhaltung von Umwelt- und Sozialstandards entlang der Lieferkette bei der öffentlichen Auftragsvergabe. Der staatlichen Vorbildfunktion wird damit nicht genügt.

Bürokratieabbau ist grundsätzlich zu begrüßen. Im Fall des TVgG gab es aber bisher wegen der kurzen Gültigkeit keine Auswertung der bürokratischen Konsequenzen des Gesetzes. Zumal die Einführung einer Beratungsstelle und von Weiterbildungsmaßnahmen damit gekoppelt waren und es somit Hilfestellung für die Umsetzung gab.

Wirkungen konnte das TVgG bislang noch nicht entfalten, was aber kein Grund darstellt, z. B. die von Deutschland unterzeichneten ILO-Kernarbeitsnormen als Vergabekriterium zu streichen. Freier und gleicher Wettbewerb wird durch die neue Gesetzeslage nur vordergründig möglich. Unternehmen, die eine zertifizierte Lieferkette nachweisen, können durch den zeitlichen, organisatorischen und finanziellen Input benachteiligt sein.

An der anschließenden Diskussion, die durchaus weitere bedenkenswerte Aspekte erbrachte, beteiligten sich u.a. Jutta Velte (Grüne) und Sven Wolf (SPD), deren rot-grüne Landesregierung das TVgG auf den Weg gebracht hatte, und Fritz Beinersdorf von den Linken. Unterstrichen wurde in der Diskussion, dass entgegen der vehementen Zustimmung rückwärtsgewandter Verbandsfunktionäre zum Entfesselungspaket die Arbeitsebene in den Verwaltungen schon in der Zukunft angekommen war und die Ausschreibungs- und Vergabeverfahren nach dem TVgG weitgehend Routine waren. Nicht zuletzt durch die begleitenden Serviceangebote für die Mitarbeiter der öffentlichen Verwaltungen.

Die Neuregelung wird die Bieter und Kommunen vor neue Probleme stellen. Jede Kommune für sich muss jetzt neue Kriterien für die Vergabe entwickeln und in den Gremien verabschieden, da die landesweiten verbindlichen Vorgaben entfallen. Die Bieter finden zukünftig für Kommunen völlig unterschiedliche Ausschreibungskriterien /-formulare vor, die erhöhten Aufwand erfordern. Die Diskussionsrunde hatte den Eindruck, dass hier mal wieder aus ideologischen Gründen das Kind mit dem Bade ausgeschüttet worden sei und man sich aus übergreifend zwingenden Vorgaben von der bisherigen Regelung verabschiedet habe. Nachhaltigkeitsaspekte in der Beschaffung sollten aus Sicht der Veranstaltungsbesucher von der Landesregierung in nachhaltige Vergabevorgängen des Landes, die auch menschenrechtliche Aspekte beinhalten, beispielhaft umgesetzt und öffentlich kommuniziert werden.

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