Verschärfungen des Asylrechts in Deutschland als Vorlage für französische Regierung
Der Kölner Flüchtlingsrat weist darauf hin, daß die französische Regierung mit Hinweis auf einen weiteren Anstieg der Flüchtlingszahlen gegen den Trend in Europa und wegen der drohenden Verdrängung von Schutzsuchenden aus Deutschland nach Frankreich ihren aktuellen Gesetzentwurf zur Flüchtlingsproblematik begründet. Sie verspreche eine kontrollierte Einwanderung und ein effektives Asylrecht durch eine Verkürzung des Asylverfahrens auf sechs Monate und eine Verlängerung der Abschiebehaft.
Der französische Innenminister Gérard Collomb sei der Auffassung, es sei absolut notwendig, die Verfahren denen anderer europäischer Länder anzugleichen, und nennt dabei an erster Stelle Deutschland. Andernfalls kämen alle Antragsteller nach Frankreich. Deutschland habe, nach der Aufnahme vieler Schutzsuchender, 500.000 Personen zurückgewiesen, die (nun) versuchten, nach Frankreich zu kommen. Wenn man dies nicht berücksichtige, sei das Asylrecht in Frankreich nicht mehr zu garantieren und die Aufnahme nicht mehr zu leisten; es drohe die soziale Ausgrenzung Asylsuchender in marginalisierten Quartieren.
Kritik komme von französischen Flüchtlings- und Menschenrechtsorganisationen. Es werde bemängelt, dass die Verfahrensbeschleunigung als Fristverkürzung zu Lasten der Rechte und der Rechtsmittel der Antragstellenden geht. Die Verlängerung der Abschiebehaft werde als unverhältnismäßig abgelehnt. Der europäische Vergleich zeige, dass zwischen gesetzlicher Haftdauer und tatsächlicher Zahl der Abschiebungen kein ursächlicher Zusammenhang besteht.
Der Défenseur des droits, eine Art Ombudsmann der Französischen Republik, beklage eine schlechte Behandlung der Asylsuchenden durch das Gesetzesvorhaben und empöre sich in einem offiziellen Statement über die hohe Zahl von Familien mit Kindern in Abschiebehafteinrichtungen.