Mit Verfügung vom 19.02.2018 hat der Landrat für den Rheinisch-Bergischen Kreis, Herr Stephan Santelmann, die Nachtragssatzung der Stadt Wermelskirchen für das Haushaltsjahr 2018 zum Doppelhaushalt 2017/18 mit fortgeschriebenem Haushaltssicherungskonzept genehmigt.
Zur Begründung führt der Landrat u.a. folgendes aus:
„Die Stadt Wermelskirchen hat mit dem Nachtragshaushalt die Jahresergebnisse von 2018 bis 2021 erheblich verbessern können. Ab 2020 wird der Haushalt strukturell ausgeglichen bzw. mit Überschüssen in Höhe von 3,3 Mio. € (2020) und 5,1 Mio. € (2021) dargestellt. Dies führt vor dem Hintergrund des voraussichtlich nach 2020 beendeten Haushaltssicherungskonzepts zu besseren Startbedingungen in eine haushaltssicherungsfreie Zeit.“
Hingewiesen wird allerdings auf die steigende Verschuldung der Stadt Wermelskirchen aufgrund des erheblichen Investitionsbedarfs.
Bürgermeister Rainer Bleek: „Die jetzt vorliegende Genehmigung der Nachtragssatzung 2018 versetzt uns in die Lage, dringende Maßnahmen jetzt umsetzen zu können. Die Begründung des Landrates zur Genehmigung zeigt auf, dass wir auf einem guten Weg zur Haushaltskonsolidierung sind. Die hohe Verschuldung macht jedoch auch deutlich, dass wir in unseren Bemühungen nicht nachlassen dürfen.“