Die Stadtverwaltung Wermelskirchen musste zum 1. Januar 2018 ihre Systeme auf eine neue Finanzsoftware umstellen. Ab 2018 werden sämtliche städtische Finanzgeschäfte, die Veranlagung von Steuern und Gebühren sowie die Beitreibung von offenen Forderungen mit dieser Software abgewickelt. Die schon früh im Jahre 2017 begonnenen Umstellungsarbeiten waren sehr aufwändig und bringen auch für die Bürgerinnen und Bürger Veränderungen mit sich.
Abgabenbescheide sind neu gestaltet – achten Sie auf das Kassenzeichen! Für alle zu leistenden Zahlungen (z.B. Grundsteuer, Gewerbesteuer, Elternbeiträge) gibt es neue Kassenzeichen.
Die Bürgerinnen und Bürger werden schriftlich über das neue Kassenzeichen informiert. Auf dem neuen Abgabenbescheid ist das Kassenzeichen besonders gekennzeichnet und leicht zu finden. Die Stadt hat bereits im Dezember 2017 durch einen Brief auf das neue Kassenzeichen bei den Elternbeiträgen hingewiesen.
Diejenigen, die ihre Zahlungen durch Überweisungen oder Dauerauftrag erledigen, müssen für eine korrekte Verbuchung unbedingt das neue Kassenzeichen im Verwendungszweck angeben.
Für diejenigen, die ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt haben, ändert sich nichts. Dieses wird automatisch auf das neue Kassenzeichen übertragen. Jedoch wird die auf dem Kontoauszug ersichtliche Mandatsreferenznummer eine neue sein. Bitte erteilen Sie, wo immer es möglich ist, der Stadt ein SEPA-Lastschriftmandat! Es vereinfacht den Zahlungsverkehr enorm.
Die Grundbesitzabgabenbescheide, die Festsetzungen für Grundsteuer, Müllabfuhr- und Abwassergebühren enthalten, werden Ende Januar versendet. Sie sind klarer und übersichtlicher gestaltet. Der Nachteil: Die Schriftgröße ist relativ klein. Dies ist vom Verfahren so vorgegeben.
Telefonische Nachfragen möglichst vermeiden – Kontakt per Mail ist möglich Seit Beginn des Jahres 2018 ist die Arbeitsbelastung in der Kämmerei der Stadt Wermelskirchen sehr groß. Daher kann es ggfs. in den nächsten Wochen zu längeren Bearbeitungszeiten kommen. Um die Abwicklung zu beschleunigen, werden die Bürgerinnen und Bürger gebeten, in dieser Zeit von telefonischen und persönlichen Anfragen abzusehen. Stattdessen sollten Anfragen per E-Mail gestellt werden: steuer@wermelskirchen.de, abfall@wermelskirchen.de oder abwasser@wermelskirchen.de.