„Mit Entsetzen“ nimmt der Kölner Flüchtlingsrat e.V. die Einigung von CDU/CSU und SPD zu Kenntnis, wie aus einer Pressemitteilung des Rates hervorgeht. Der Familiennachzug solle ausgesetzt bleiben. Allerdings „kann“ dann aus humanitären Gründen der Nachzug dem Ehegatten oder dem Kind bzw. den Eltern eines unbegleiteten Minderjährigen erlaubt werden.
Claus-Ulrich Prölß, Geschäftsführer des Kölner Flüchtlingsrates e.V.:
„Die Große Koalition in spe schafft mit einer solchen Regelung jeglichen Rechtsanspruch auf Familiennachzug zu subsidiär Geschützten ab. Das Grundrecht auf den Schutz von Ehe und Familie darf weiter ausgehebelt werden. Die großspurig verlautbarte ‚Einigung‘ ist inhaltlich reines Gnadenrecht. Dabei geht es nicht um Gnade, hier geht es um Kinderrechte und Familienschutz!“ Der Kölner Flüchtlingsrat e.V. stellt fest, dass das Ergebnis der Sondierungsgespräche unverändert übernommen wurde. Dazu Prölß: „Es wird jetzt nur eine andere Sprache benutzt und die Regelung anders verkauft. Dass es die sog. Härtefallregelung des § 22 AufenthG gibt, ist nichts Neues, sondern schon lange geltendes Recht.“