Wie die Pressestelle der Kreisverwaltung mitteilt, hat sich zum 1. Januar 2018 die Gesetzeslage in Nordrhein-Westfalen zum Reiten im Wald geändert. Bislang war Reiten im Wald nur auf ausgewiesenen Reitwegen erlaubt. Jetzt sollen Pferd und Reiter auf allen befahrbaren Wirtschaftswegen willkommen sein. Im Rheinisch-Bergischen Kreis werde dennoch an der altbewährten Sonderregelung festgehalten. Darauf hätten sich die Untere Naturschutzbehörde des Rheinisch-Bergischen Kreises in Abstimmung mit dem Pferdesportverband Rheinland (PSVR), den Waldbesitzern und der Vereinigung Freizeitreiter und -fahrer e.V. sowie dem Landesbetrieb Wald und Holz geeinigt. Denn damit seien bislang gute Erfahrungen gemacht worden, da kaum Konflikte mit Wanderern, Joggern, Hundebesitzern oder Fahrradfahrern auftraten. In Bergisch Gladbach, Leichlingen und Odenthal wurde das Reitangebot im Wald trotzdem um einige wenige Wege erweitert. Insgesamt umfasst das Reitwegenetz im Rheinisch-Bergischen Kreis eine Länge von 300 Kilometern.
In Abstimmung mit den Reiterverbänden prüfe die Verwaltung derzeit, ob zusätzliche Erweiterungen des Reitroutennetzes und Reitangebotes im Rheinisch-Bergischen Kreis möglich sind.
Reitkennzeichen für 2018 nicht vergessen – Unveränderte Gebühren
Für Ausritte auf Waldwegen benötigten Reiterinnen und Reiter eine Erlaubnis in Form eines Reitkennzeichens. Dieses müsse jährlich erneuert werden. Zu Beginn des Jahres sei ein neues Kennzeichen bei der Unteren Naturschutzbehörde des Rheinisch-Bergischen Kreises erhältlich. Der Preis für die Reitkennzeichen liege bei 30,19 Euro. Für Neuanträge würden 39,38 Euro fällig. Gewerbliche Pferdehalterinnen und Pferdehalter bezahlten bei einer Neuanmeldung 89,38 Euro und für eine Verlängerung 80,19 Euro. Wer ohne gültiges Reitkennzeichen unterwegs sei, riskiere ein Bußgeld. Die gesamten Einnahmen würden für die Instandhaltung der Reitwege im Rheinisch-Bergischen Kreis genutzt und kämen so zu 100 Prozent Ross und Reiter zu Gute.