Kinderschutzbund: Familiennachzug für subsidiär Geschützte darf nicht weiter ausgesetzt werden

Anlässlich der Beratungen zum Familiennachzug im Bundestag fordert der Deutsche Kinderschutzbund (DKSB), dass die Aussetzung des Familiennachzuges für subsidiär Geschützte nicht verlängert wird. Der Deutsche Kinderschutzbund Bundesverband e.V. kritisiert die Aussetzung des Familiennachzuges für Flüchtlinge mit eingeschränktem Schutzstatus scharf. Sie wiederspreche Geist und Inhalt der UN-Kinderrechtskonvention, der Charta der Grundrechte der Europäischen Union und Artikel 6 des Deutschen Grundgesetzes, so der DKSB.

„Menschenrechte sind nicht nur eine Schönwetterangelegenheit“, mahnt DKSB-Präsident Heinz Hilgers. „Grade in schwierigen Zeiten und bei besonders Schutzbedürftigen müssen sie eingehalten werden.“ Für Kinder sei der Familienzusammenhalt während des Krieges, auf der Flucht und nach ihrer Ankunft in einem anderen Land das Wichtigste, so der DKSB. Eine gewaltsame Trennung über einen langen Zeitraum führe oft zu gravierenden Bindungs- und Beziehungsstörungen, die irreparable Entwicklungsverzögerungen und Traumatisierungen verursachen können. Zudem sei eine Aussetzung des Familiennachzuges nicht integrationsfördernd.

Der Deutsche Kinderschutzbund lehnt deshalb eine Verlängerung des ursprünglich bis zum 16. März 2018 geltenden Gesetzes bis Ende Juli strikt ab. „Wir hoffen, dass die Abgeordneten des Deutschen Bundestages dem nicht zustimmen werden“, erklärt Heinz Hilgers. „Die Menschenrechte dürfen nicht ausgehebelt werden. Dieser Tatsache muss auch eine künftige Regelung einer neuen Regierung Rechnung tragen. Die betroffenen Menschen hoffen oft seit Jahren darauf, wieder mit ihren Familien vereint zu werden.“

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