Warnung vor Probe-Abos

Gestern machte eine Wermelskirchenerin, Frau S., in Facebook ihrem gewaltigen Ärger über die Rheinische Post (Bergische Morgenpost) Luft.

„Nach einem Internetkauf im November erhielt ich einen Online-Gutschein für ein 3-wöchiges Probeabo der BM zum Preis von 10€, die ich in Form eines Tankgutscheines sogar zurück erhalten sollte. Da meine Eltern aus dem hohen Norden zurück in unser Dorf zogen, griff ich zu und gab deren neue Anschrift als Lieferanschrift an.

Ich kenne ja die Fallen im Netz und habe somit darauf geachtet, dass es ein automatisch endendes Abo ist.
Dachte ich jedenfalls.

Leider habe ich keinen Screenshot gemacht und somit auch keinen “Beweis” in der Hand. Am 01.01.2018 fehlen auf meinem Konto knapp 138€, abgebucht von der RP. Ich widerrief, kündigte und widerrief auch die (für ein Abo nie erteilte) Erlaubnis zum Lastschrifteinzug. Trotz diverser Telefonate und Schreiben rückt die RP (bisher) nicht von diesem ungewollten Abo ab. Es habe eine Klausel gegeben, wenn innerhalb der Probebelieferung keine Kündigung erfolgte, ginge das in ein normales Abo über.

Meine Bankdaten hat die RP durch die “Tankgutscheinaktion” und nutzte diese dann, um das Geld einzuziehen für das Abo. Rechtlch gewiss Grauzone, aber da ich nichts von dem Probeabo in der Hand habe, schwer nachweisbar.

Finanziell lohnt sich die Aktion der RP sicher; ich möchte nicht wissen, wie viele “Opfer” da am Fliegenfänger kleben. Noch habe ich eine kleine Hoffnung auf eine teilweise Rückzahlung und frühzeitige Kündigung auf Kulanz, eine sehr nette Mitarbeiterin heute am Telefon wird sich der Angelegenheit morgen noch einmal annehmen.

Ich hab es wahrlich nicht dicke und mal eben knappe 140 Hasenohren für Lulle tun da weh. Für die RP ein nettes Neujahrsgeschäft, für mich miese Abzocke und kein kundenfreundliches Geschäftsgebahren. Also: WARNUNG vor solchen Lockangeboten! Ich nehme in Zukunft von den Tageszeitungen nur noch eines: ABSTAND!!!!“

Heute dann die Entwarnung, vielleicht auch, weil der Ärger öffentlich lesbar war: Die Rheinische Post stellt die Lieferung mit heutigem Datum ein und zahlt den Restbetrag aus. Wir veröffentlichen das Posting von Frau S. dennoch als Warnung vor vermeintlich kostengünstigen „Probe-Abos“ in Form von Online-Gutscheinen.

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