Pressemitteilung der Verbraucherzentrale NRW, Beratungsstelle Bergisch Gladbach
Aufschlägen beim Bezahlen mit Kreditkarte bringt das neue Jahr 2018 das Aus. Höhere Freibeträge lindern künftig die Belastungsgrenze bei Zuzahlungen für Rezepte und Heilmittel. Und den teuren Ping-Calls trickreicher Lockanrufer kappt die Bundesnetzagentur mit einer verpflichtenden Preisansage die Leitung. Was sich 2018 alles ändert, das hat die Verbraucherzentrale NRW aktuell zusammengestellt. Auf der Homepage der Verbraucherzentrale gibt es einen Überblick, welche Neuerungen Verbraucher kennen müssen.
Mal winkt mehr Geld – so bei der Rente, bei Hartz IV, beim Kindergeld oder dank höherer Grund- und Kinderfreibeträge. Und Riester-Sparer können ein Plus von 21 Euro bei der staatlichen Grundzulage (statt 154 künftig 175 Euro) einstreichen. Mal muss aber für die Finanzplanung der spitze Bleistift her, weil die Bemessungsgrenzen für Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung angehoben und damit von mehr Einkommen Beiträge fällig werden. Überweisungen in der Eurozone sollen künftig in Echtzeit möglich sein. Aber auch Pflegekassen müssen 2018 fixer werden und innerhalb von 25 Tagen über einen Antrag auf Pflegebedürftigkeit entschieden haben.
WG-Bewohnern kann der Meldedatenabgleich zwischen Einwohnermeldeämtern und Rundfunkbeitragsservice allerdings unerwartete Nachforderungen ins Haus bringen. Und wer einen Förderzuschuss fürs Heizen mit erneuerbaren Energien beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle beantragen will, für den gilt: erst Antrag, dann Auftrag. Bislang konnte der Antrag noch eingereicht werden, auch wenn die Anlage schon in Betrieb war.
Auf ein sicheres Fundament kann künftig bei Mängeln an eingebauten Waren gebaut werden: Verkäufer müssen nicht nur für Materialersatz, sondern auch für die Aus- und Einbaukosten geradestehen. Der neue Verbraucherbauvertrag setzt mit detaillierten Baubeschreibungen, begrenzten Abschlagszahlungen und einem Widerrufsrecht tragende Wände für mehr Verbraucherschutz.
Bei Online-Abodiensten fällt im neuen Jahr der digitale Schlagbaum: Kostenpflichtige Streaming-Dienste für Filme, Sport oder Musik lassen sich ab 20. März 2018 auch im EU-Ausland nutzen. Fürs Streamen ohne EU-Grenzen dürfen die Anbieter keine zusätzlichen Gebühren erheben. Da mögen Mallorca-Urlauber vielleicht verschmerzen, dass sich auf der Insel die Touristensteuer ab der Hauptsaison verdoppelt.
Und auch der Finanzminister will Steuerzahler schonen, denn die sogenannte kalte Progression wird abgeschwächt. Zudem werden Grundfreibetrag und Kinderfreibeträge erhöht. Ein Plus von zwei Euro winkt beim Kindergeld. Ferner soll das neue Tarifpartnermodell ab dem Jahreswechsel mehr Arbeitgeber und Arbeitnehmer zur betrieblichen Altersvorsorge motivieren.
Wer ein neues Auto kaufen will, sollte das vor dem 1. September tun: Denn durch die neue Norm zur Abgasmessung fällt die Kfz-Steuer danach möglicherweise höher aus. Zu den Änderungen 2018 zählen weiter: das Aus für Tarifverträge unter Mindestlohn, höhere Zurechnungszeiten für künftige Bezieher einer Erwerbsminderungsrente und der Mutterschutz für Schülerinnen, Studentinnen und Praktikantinnen.
Aber auch Menschen mit Behinderungen haben mit dem „Budget für Arbeit“ ab dem Jahreswechsel bessere Chancen auf Teilhabe. Für Urlauber bringt der 1. Juli 2018 einen Koffer voller Änderungen. Erfreulich, dass im neuen Pauschalreiserecht mehr Verbraucherschutz beim Buchen von Reiseleistungen in Online- Portalen und Reisebüros aufgegeben wurde. Andererseits hat es auch Verschlechterungen im Gepäck: Erst wenn der Veranstalter den Reisepreis nach der Buchung um mindestens acht Prozent anhebt, kann der Urlauber künftig noch kostenlos vom Reisevertrag zurücktreten. Bislang lag diese Grenze bei fünf Prozent.
Neuerungen ebenfalls im Finanzsektor: etwa Echtzeitüberweisungen in der Eurozone und das Aus für Aufschläge beim Bezahlen mit Kreditkarte. Klartext ist künftig angesagt, wenn Banken Kredite mitsamt Restschuldversicherungen andienen. Und bei Kapital- Lebensversicherungen werden umfassende Informationen festgeschrieben, damit Versicherungsnehmer deren Wert realistisch einschätzen können. Auch beim Fiskus läuft es 2018 anders: Investmentfonds werden ab Januar 2018 direkt mit 15 Prozent Körperschaftssteuer belegt, um Inhaber von in- und ausländischen Fonds steuerlich gleichzustellen. Wer Blaumann oder PC als Arbeitsmittel kauft, kann künftig 800 statt bislang 410 Euro als geringwertige Güter bei der Steuer geltend machen.
Der neue Verbraucherbauvertrag legt für angehende Bauherren ab Januar ein solides rechtliches Fundament: detaillierte Baubeschreibungen, begrenzte Abschlagszahlungen und ein Widerrufsrecht sind dabei tragende Wände für mehr Verbraucherschutz. Lüftungsanlagen müssen ab 1. Januar 2018 sparsamer und leiser werden. Und auch energiefressende elektrische Heizlüfter und -strahler trifft der Bannstrahl: Sie dürfen nur noch in den Handel, wenn sie Mindestanforderungen an Effizienz und Stickstoffausstoß erfüllen.