Der Wahlprüfungsausschuss hat in seiner Sitzung am Dienstagabend die Gültigkeit der Wahl um das Landratsamt im Rheinisch-Bergischen Kreis festgestellt, wie die Pressestelle des Rheinisch-Bergischen Kreises mitteilt. Den finalen Beschluss darüber trifft der Kreistag in seiner Sitzung am 14. Dezember.
Während der Frist, die bis zum 11. November reichte, waren vier Einsprüche aus Bergisch Gladbach bei Kreiswahlleiter Dr. Erik Werdel eingegangen. Ein Einspruch konnte eindeutig widerlegt werden. Hierbei wurde beklagt, dass keine Wahlbenachrichtigung für die Stichwahl bei der Person eingegangen sei. Für die Stichwahl wird jedoch keine gesonderte Benachrichtigung versandt, sondern es gilt die der Hauptwahl. Somit liegt hier keine Unregelmäßigkeit vor.
Drei andere Einsprüche beklagen, dass sie weder die notwendigen Briefwahlunterlagen erhalten hätten, noch die Möglichkeit hatten, im Wahllokal ihre Stimme abzugeben. Dies trifft auch auf weitere 30 bis 50 Wahlberechtigte zu, die ohne einen förmlichen Einspruch ähnliches berichtet haben. Da diese Personen als Briefwähler verzeichnet waren, konnten sie ihre Stimme nicht im Wahllokal abgeben. Trotz intensiver Nachforschungen bei der Stadt Bergisch Gladbach sowie der Deutschen Post, konnte der Verbleib der Briefwahlunterlagen nicht abschließend geklärt werden. Aufgrund des hohen Abstands von rund 14.000 Stimmen zwischen den beiden Bewerbern ist eine abschließende Klärung aber auch nicht erforderlich, weil keine Auswirkung auf das Wahlergebnis vorliegt. Daher wurden alle vier Einsprüche vom Wahlprüfungsausschuss zurückgewiesen.