Im Zuge der Fahrbahnsanierung wurde die Verkehrsführung in der Stockhauser Straße den Vorschriften einer 30er Zone angepasst. Zuvor war die Stockhauser Straße in diesem Bereich Vorfahrtsstraße, ab jetzt gilt hier die Verkehrsregelung „Rechts vor Links“. Für einen Zeitraum von 8 Wochen wird mit einer mobilen Beschilderung auf diese veränderte Verkehrsführung unterstützend hingewiesen. Die Stadtverwaltung Wermelskirchen bittet um Aufmerksamkeit und Beachtung.