1. Schließung Bürgerbüro am 31.10. (Abends)
2. Einreise nach Großbrittannien
Vorsicht bei der Einreise nach Großbritannien und anderen Ländern mit verloren gegangenen und wiederaufgefundenen Personalausweisen oder Reisepässen!
Grundsätzlich ist die Einreise in das Vereinigte Königreich für deutsche Staatsangehörige mit folgenden Dokumenten möglich:
Reisepass, vorläufiger Reisepass, Personalausweis, vorläufiger Personalausweis, Kinderreisepass
Das Reisedokument muss bis zum Ende der Reise gültig sein.
Folgender Hinweis ist zu beachten: Benutzen Sie keine Ausweisdokumente, die einmal als verloren oder gestohlen gemeldet waren. Selbst wenn sie inzwischen wieder als “aufgefunden” gemeldet wurden, führt dies nicht automatisch zu einer Löschung des Verlusteintrags in der Interpol-Datenbank. Es kommt daher immer wieder vor, dass die britische Grenzpolizei solche Ausweisdokumente einzieht.
Die Anforderungen einzelner Fluggesellschaften an die von ihren Passagieren mitzuführenden Dokumente weichen z.T. von den staatlichen Regelungen ab.
Zusätzlicher Hinweis für die Einreise von Minderjährigen
Bitte beachten Sie, dass Grenzbeamte Nachweise zur Sorgeberechtigung bzw. zum Einverständnis aller Sorgeberechtigten verlangen können, um eine mögliche Kindesentziehung durch einen Sorgeberechtigten oder ein unerlaubtes Entfernen des Kindes von den Sorgeberechtigten zu verhindern. Dies gilt besonders für die Einreise von Minderjährigen, die mit einem Sorgeberechtigten anderen Nachnamens oder ohne Sorgeberechtigte reisen.
Insoweit empfiehlt sich die Mitnahme entsprechender Dokumente oder Begleitschreiben. Das Bürgerbüro empfiehlt, bei Reisen generell die Einreise- und Sicherheitshinweise des auswärtigen Amtes www.auswaertigesamt.de zu beachten!