Pressemitteilung der Landtagsabgeordneten Rainer Deppe und Holger Müller (CDU):
Sieben Städte und Gemeinden sowie der Kreis sollen im Rahmen des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes 13.685.817,00 Euro vom Bund erhalten. Dazu hat das Landeskabinett am 29.08.2017 einen entsprechenden Referentenentwurf des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung zur Einleitung einer Verbändeanhörung verabschiedet. Dadurch soll das Bundesgeld so schnell wie möglich an die Kämmerer im Kreis und in den Kommunen weitergeleitet werden.
Holger Müller: „Damit setzt die neue Landesregierung bereits kurz nach dem Wahlsieg ein weiteres Wahlversprechen zu Gunsten der Menschen im Lande um. Als Sportpolitiker freut es mich besonders, dass mit dem Geld auch Schulsporthallen und Außenanlagen gefördert werden!“
Mit dem Geld wird es bei der Modernisierung, dem Umbau oder der Erweiterung unserer Schulen zügig vorangehen können. Förderfähig sind auch Schulsporthallen, Außenanlagen und Mensen. Das Geld können die Schulträger außerdem für bauliche Aktivitäten zur weiteren Umsetzung der schulischen Inklusion oder sanitärer Anlagen nutzen.
Rainer Deppe: „Wir lassen die Kommunen nicht länger im Regen stehen. Deshalb werden die Bundesmittel vollständig, zügig und unbürokratisch weitergeleitet. Der Referentenentwurf ist auch in dieser Beziehung genau der richtige Startschuss.“
Diese Investitionen wurden durch Grundgesetzänderung vom 13. Juli 2017 möglich. Nach Artikel 104c hat der Bund den Ländern 3,5 Milliarden Euro für Investitionen finanzschwacher Gemeinden und Gemeindeverbände in die Schulinfrastruktur zur Verfügung gestellt. Nordrhein-Westfalen erhält davon rund 1,12 Milliarden Euro. Aufgrund des gewählten Verteilschlüssels liegt der auf Nordrhein-Westfalen entfallende Anteil von rund 32 Prozent deutlich über der sonst üblichen Verteilung des sogenannten Königsteiner Schlüssels von rund 21 Prozent.
Ziel ist die Förderung von Investitionen in finanzschwachen Kommunen. Deshalb stützt sich die Verteilung der Mittel auf die Kriterien des Gemeindefinanzierungsgesetzes. Fördermittel erhalten diejenigen Städte, Gemeinden und Kreise, die in zumindest einem der Jahre 2015 bis 2017 Schlüsselzuweisungen aus dem Gemeindefinanzierungsgesetz erhalten haben.
Der Förderzeitraum läuft vom 01.07.2017 bis 31.12.2022 (für ÖPP-Projekte: 1 Jahr länger). Das Mindestinvestitionsvolumen beträgt 40.000 Euro.
Die Verteilung der Investitionsmittel auf die einzelnen Kommunen ist in der nachfolgenden Tabelle dargestellt: