Förderung nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz

2016 wurden in Nordrhein-Westfalen für 25 498 Personen Leistungen nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) bewilligt. Das waren 266 Personen (-1,0 Prozent) weniger als ein Jahr zuvor. 77,6 Prozent der Geförderten waren Männer. Im Jahr 2016 besaßen 1 271 (5,0 Prozent) der Geförderten in NRW eine ausländische Staatsangehörigkeit; 826 Personen stammten aus Nicht-EU-Staaten. Das finanzielle Fördervolumen lag bei über 88,0 Millionen Euro und war damit um 1,9 Prozent höher als 2015. Davon wurden 55,8 Millionen Euro (-5,0 Prozent) als Darlehen und 32,2 Millionen Euro (+16,9 Prozent) als Zuschüsse bewilligt.


Am häufigsten gefördert wurden Fortbildungsmaßnahmen zum/zur Industriemeister/-in Metall (2 274), gefolgt von den Kraftfahrzeugtechnikermeister(inne)n (1 430). Bei Männern lagen diese Fortbildungen mit 2 232 bzw. 1403 Teilnehmern auf Platz 1 und 2 der am meisten geförderten Maßnahmen. Frauen favorisierten Fortbildungen zur Friseurmeisterin (724) gefolgt von geprüften Wirtschaftsfachwirtinnen (508).  

Mit Inkrafttreten der dritten Novelle des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz wurden zum 1. August 2016 zahlreiche Änderungen (z. B. höhere Bedarfssätze, Zuschussanteile und Freibeträge) in Kraft gesetzt.

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