Zahl der Empfänger von Hilfe zum Lebensunterhalt um 7,4% gesunken

Ende 2016 bezogen in Nordrhein Westfalen 99 081 Personen Leistungen in Form von Hilfe zum Lebensunterhalt. Wie Information und Technik Nordrhein Westfalen als amtliche Statistikstelle des Landes mitteilt, waren das 7 932 bzw. 7,4 Prozent weniger Empfänger als ein Jahr zuvor. Im Rheinisch-Bergischen Kreis dagegen ist im gleichen Zeitraum die Anzahl der Empfänger von Hilfe zum Lebensunterhalt um 1,6% angestiegen, von 702 auf 713. Die Erhöhung der Wohngeldleistungen infolge der am 1. Januar 2016 in Kraft getretenen Wohngeldreform hat diese Entwicklung maßgeblich beeinflusst: Ein Teil der bisherigen Leistungsberechtigten von Hilfe zum Lebensunterhalt kann seitdem unter Umständen höhere, vorrangig zu gewährende Wohngeldbeträge beziehen.

Laufende Hilfe zum Lebensunterhalt erhielten Ende letzten Jahres in Nordrhein-Westfalen nahezu so viele Frauen (48,9 Prozent) wie Männer (51,1 Prozent). 90,4 Prozent der Empfänger besaßen die deutsche Staatsbürgerschaft. Fast zwei Drittel (61,5 Prozent) der Empfänger von laufender Hilfe zum Lebensunterhalt lebten Ende 2016 in Einrichtungen (z. B. Wohn- oder Pflegeheime). Für diesen Personenkreis wird die Hilfe in der Regel ergänzend zu anderen gewährten Leistungen gezahlt. Mit durchschnittlich 55 Jahren waren die Leistungsbezieher in Einrichtungen älter als jene, die außerhalb von Einrichtungen untergebracht waren (44 Jahre).

Wie die Statistiker weiter mitteilen, haben beispielsweise Erwerbsunfähige auf Zeit, Vorruheständler mit niedriger Rente oder längerfristig Erkrankte Anspruch auf laufende Hilfe zum Lebensunterhalt. Diese Leistung soll vor allem den Grundbedarf an Nahrung, Kleidung, Unterkunft und Heizung decken. Personen, die in stationären Einrichtungen untergebracht sind, können neben Leistungen wie z. B. Hilfe zur Pflege oder Eingliederungshilfe für behinderte Menschen auch Hilfe zum Lebensunterhalt erhalten. Dieser sog. weitere notwendige Lebensunterhalt, wird insbesondere in Form von Kleiderbeihilfen oder Barbeträgen (Taschengeld) zur freien Ver- fügung geleistet.

Hier die Daten aus den Jahren 2015 und 2016 als PFD-Datei:

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Entsprechende Ergebnisse für die Jahre 2013 und 2014 finden Sie unter: http://www.it.nrw.de/presse/pressemitteilungen/2015/pdf/190_15.pdf

 

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