Im Jahr 2016 wurden bei den nordrhein-westfälischen Gewerbeämtern insgesamt 150 862 Gewerbe angemeldet. Wie Information und Technik Nordrhein-Westfalen als amtliche Statistikstelle des Landes mitteilt, waren das 1,1 Prozent weniger Anmeldungen als ein Jahr zuvor. Die Zahl der Gewerbeabmeldungen war im vergangenen Jahr mit 145 419 um 0,2 Prozent höher als im Jahr 2015.
In Wermelskirchen wurden 2016 im Unterschied zum Landestrend 5,4% bzw. 7,9% mehr Gewerbebetriebe angemeldet als im Jahr zuvor.
Die meisten Anmeldungen waren landesweit Neuerrichtungen (125 969; -1,3 Prozent); dabei handelte es sich in 28 144 Fällen (+13,8 Prozent) um Betriebsgründungen, bei denen aufgrund der voraussichtlichen Beschäftigtenzahl oder der Rechtsform eine größere wirtschaftliche Substanz vermutet werden kann. Bei den sonstigen Neugründungen stieg die Zahl der Betriebe im Nebengewerbe um 2,1 Prozent auf 54 614, während die Zahl der Kleinunternehmen mit 42 659 um 12,5 Prozent niedriger war als ein Jahr zuvor. Bei 552 Anmeldungen (-21,1 Prozent) handelte es sich um Umwandlungen.
Den größten Anteil an der Gesamtzahl der Gewerbeanmeldungen hatte in Nordrhein-Westfalen der Bereich “Handel; Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen” mit 37 539 Gewerbeanmeldungen (+0,1 Prozent gegenüber 2015), gefolgt vom Baugewerbe mit 19 519 Anmeldungen (-10,0 Prozent).
Bevorzugte Rechtsform war im Jahr 2016 mit 115 055 Gewerbeanmeldungen (-4,9 Prozent) das Einzelunternehmen. In 20 529 Fällen (+5,7 Prozent) wurde eine GmbH und in 14 206 Fällen (+27,6 Prozent) eine Personengesellschaft angemeldet.
Im Jahr 2016 wurden 39 910 Einzelunternehmen von Frauen (-5,7 Prozent) angemeldet; dies entspricht einem Anteil von 34,7 Prozent. Der Anteil neu angemeldeter Einzelunternehmen durch ausländische Staatsangehörige lag bei 27,9 Prozent, dabei waren Gewerbetreibende mit polnischer (25,2 Prozent), türkischer (17,2 Prozent) und rumänischer (12,9 Prozent) Staatsangehörigkeit am häufigsten vertreten.
Bei der Interpretation der Zahlen ist zu beachten, dass Gewerbemeldungen Absichtserklärungen sind. Den Statistikern liegen keine Informationen darüber vor, ob das an- bzw. abgemeldete Gewerbe auch tatsächlich ausgeübt wird bzw. wurde.