Volksbegehren “Abitur nach 13 Jahren an Gymnasien: Mehr Zeit für gute Bildung, G9 jetzt!” ist gestartet

Quelle: http://www.g9-jetzt-nrw.de

Quelle: http://www.g9-jetzt-nrw.de

 

Seit dem 5. Januar 2017 hat in Nordrhein-Westfalen das Volksbegehren gegen das Turbo-Abitur und den Langtag mit Nachmittagsunterricht begonnen.

Nach vielen Jahrzehnten kommt dieses demokratische Instrument wieder zum Einsatz, nachdem bereits bei der im April 2014 gestarteten Volksinitiative 112.355 Unterschriften im Landtag eingebracht werden konnten.

Auf entsprechenden Antrag hat die Landesregierung nun die amtliche Listenauslegung für das Volksbegehren „Abitur nach 13 Jahren an Gymnasien: Mehr Zeit für gute Bildung, G9 jetzt!“ am 05.01.2017 zugelassen. Nähere umfangreichere Informationen zu diesem Volksbegehren erhält man auf der Internetseite der Initiatoren unter http://www.g9-jetzt-nrw.de. Diese Webpräsenz wird von der unabhängigen Elterninitiative „G9-jetzt!“ in NRW verwaltet.

Für ein erfolgreiches Volksbegehren sind Unterschriften von 1.060.963 wahlberechtigten Bürgern nötig. Es gelten die Regeln der Landtagswahl: Wahlberechtigt sind deutsche Staatsbürger, die am letzten Tag der amtlichen Listenauslegung (am 07.06.2017) das 18. Lebensjahr vollendet haben und die Ihren Hauptwohnsitz mindestens seit dem 22.05.2017 in NRW haben.

Jede Kommune hat mindestens 1 Büro eingerichtet, wo sich wahlberechtigte Bürger nach Vorlage des Personalausweises in entsprechende Unterschriftslisten eintragen können, die dort in der Zeit von 02.02. – 07.06.2017 ausliegen werden, um das Volksbegehren zu unterstützen. In Wermelskirchen erfolgt die Auslegung im Bürgerbüro des Bürgerzentrums.

Weiterhin haben die Eintragungsberechtigten die Möglichkeit, einen Eintragungsschein für die Unterstützung des Volksbegehrens persönlich im Bürgerbüro oder aber online unter www.wermelskirchen.de zu beantragen. Dies ist ab dem 02.02.2017 möglich. Auf dem Eintragungsschein haben die Stimmberechtigten gegenüber der Stadt Wermelskrichen an Eides statt zu versichern, dass die Erklärung der Unterstützung des Volksbegehrens von ihnen persönlich abgegeben worden ist.  Dieser Eintragungsschein ist so rechtzeitig zu übersenden, dass er spätestens am 07.06.2017 bei der Stadt Wermelskirchen eingeht.

Eine weitere Möglichkeit, das Volksbegehren zu unterstützen, sind freie Unterschriftensammlungen. Diese können ebenfalls auf der Internetseite der Initiatoren heruntergeladen werden. Die Zeit für die freien Unterschriftensammlungen dauert ein Jahr und läuft vom 05.01.2017 -04.01.2018. Die Stimmberechtigung wird hier im Nachhinein vom Wahlbüro der jeweiligen Kommune geprüft.

Ansprechpartner im Wahlbüro der Stadt Wermelskirchen, Raum 1.03, 1. OG,  ist Frau Claudia Hennen-Mentenich, Tel. 02196 710-106, montags bis freitags von 8.00 bis 12.00 Uhr, E-Mail: wahlen@wermelskirchen.de; die Mitarbeiter/innen des Bürgerbüros stehen zu den Öffnungszeiten des Bürgerbüros unter den Tel. Nrn. 02916/710-330 bis 335 oder  persönlich im Erdgeschoss des Bürgerzentrums zur Verfügung.

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