“Maßstäbe für die Unterbringung von Flüchtlingen”

Auf der morgigen Sitzung des Stadtrates um 17 Uhr im Rathaus der Stadt wird der Antrag von CDU und WNKUWG behandelt werden, der unter dem Titel “Maßstäbe für die Unterbringung von Flüchtlingen” von der Verwaltung die Einhaltung einer Obergrenze von höchstens 40 Flüchtlingen pro Standort fordert. Gegen diese Forderung  haben die Fraktionen von Bürgerforum, Bündnis 90 / Die Grünen und SPD einen eigenen Antrag eingebracht, der der Verwaltung keine Obergrenzen aufbürdet, sondern dafür plädiert, im Interesse einer gelingenden Integration von Geflüchteten möglichst einen Zielkorridor für die Anzahl von unterzubringenden Personen einzuhalten.

Antrag der Fraktionen von Bürgerforum, Bündnis 90 / Die Grünen, FDP und SPD zu TOP 26 der Sitzung des Rates am 12.12.2016 zum Thema „Maßstäbe für die Unterbringung von Flüchtlingen“

 

„Obergrenzen für Standorte“

Angesichts der Schere zwischen der noch zu erwartenden Anzahl von Flüchtlingen und dem derzeit zur Verfügung stehenden Wohnraum muss die Verwaltung vorrangig dafür Sorge tragen, dass der zügig und zu vertretbaren Kosten geschaffen wird. Grundsätzlich sollte aber auch beachtet werden, dass eine Begrenzung der Zahl von Zuwanderern an einem Standort für eine möglichst schnelle und erfolgversprechende Integration der Flüchtlinge und die Akzeptanz der dort bereits lebenden Wohnbevölkerung vor allem bei einer dauerhaften Unterbringung sinnvoll ist und daher von der Verwaltung bei der Planung neuer Flüchtlingsunterkünfte angestrebt werden sollte. Dabei sollte ein Richtwert von ca. 40 Personen pro Standort beachtet werden, in besonderen Fällen – z.B. weniger dicht besiedelte Gebiete mit weniger guter Infrastruktur – sollte die Zahl auch unterschritten werden

„Bürgerversammlungen“

Der Bürgermeister stellt im Januar das in Arbeit befindliche Unterbringungskonzept in einer Bürgerversammlung vor und erläutert es. Weitere Informationsveranstaltungen werden im Zusammenhang mit neuen Wohnstandorten für Flüchtlinge dann durchgeführt, wenn die Zahl der zugewiesenen Flüchtlinge an einem Standort erheblich ist.

„Neubaumaßnahmen“

Falls Neubaumaßnahmen zur Unterbringung von Flüchtlingen erforderlich sind, beauftragt die Stadt als Bauherrin einen Generalunternehmer oder arbeitet mit externen Investoren zusammen.

„Nutzung öffentlicher Einrichtungen als Unterkunftsplätze“

Verwaltung und Politik unternehmen gemeinsam alle notwendigen Schritte bei der Schaffung von Wohnraum für Flüchtlinge, um eine Zweckentfremdung von öffentlichen Gebäuden und Einrichtungen wie zum Beispiel Sporthallen und Sportplätzen nach Möglichkeit zu vermeiden.

„Unterbringungsangebote zur Kenntnis der Fraktionsvorsitzenden“

Die Fraktionen des Rates werden frühzeitig und auf geeignete Weise über Planungen und Entscheidungen der Verwaltung im Zusammenhang mit der Schaffung von Wohnraum für Flüchtlinge informiert.

Kommentar (1) Schreibe einen Kommentar

    • Petra
    • 13.12.16, 0:06 Uhr

    Die beste Rede zu dem Thema hat der Mann gehalten, der von sich selbst sagte, er sei kein Redner. Und bei der Art und Vehemenz der Unterstützung durch Herrn Springer, spätestens da, hätte ich an Stelle der CDU den Antrag der zurückgenommen…

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