Der gemeinsame Antrag von CDU und WNK zur Bereitstellung von Flüchtlingsunterkünften, hier im Forum Wermelskirchen vor zwei Tagen veröffentlicht, erfüllt, wie der Fraktionsvorsitzende der SPD im hiesigen Stadtrat, Jochen Bilstein, schreibt, die Fraktionen von SPD, Grünen und BürgerForum mit großer Sorge. Die Zuweisung von Flüchtlingen nach Wermelskirchen durch die Bezirksregierung Arnsberg stelle “den Bürgermeister mit der Verwaltung vor große Probleme.” Es gehe darum, unter Zeitdruck Wohnraum bereitzustellen und das unter Berücksichtigung vor allem der Wirtschaftlichkeit, der Integration und der Akzeptanz durch die Wohnbevölkerung. Bilstein weiter: “Vor diesem Hintergrund sind die Forderungen von CDU und WNK Hindernisse, die der Verwaltung zur Erledigung ihrer Aufgaben in den Weg gelegt werden. Die Fraktionen von SPD, Grünen und BüFo widersprechen daher den im Antrag der beiden Fraktionen genannten Feststellungen und Forderungen entschieden.” Hier die Stellungnahme im Wortlaut:
Stellungnahme der Fraktionen von SPD, Bündnis 90 / Die Grünen und BüFo zum Gemeinschaftsantrag von CDU und WNK „Maßstäbe für die Unterbringung von Flüchtlingen“
CDU und WNK haben den von allen Fraktionen im September 2015 vereinbarten und bis vor Kurzem gemeinsam getragenen Umgang mit Fragen der Flüchtlingsunterbringung mit dem Antrag „Maßstäbe für die Unterbringung von Flüchtlingen“ ohne Not aufgekündigt. Die SPD-Fraktion bedauert das sehr.
Der von CDU und WNK eingebrachte Antrag ist kein Beitrag zur Unterstützung der Verwaltung bei der Schaffung von Wohnraum für zugewiesene Flüchtlinge, er verschärft – gewollt oder ungewollt – sogar die Situation.
Die SPD – Fraktion antwortet im Folgenden auf die im Antrag von CDU und WNK erhobenen Forderungen:
„Obergrenzen für Standorte“
Eine Begrenzung der Zahl von Zuwanderern an einem Standort ist sicher sinnvoll für eine möglichst schnelle Integration und deshalb erstrebenswert. Angesichts der Schere zwischen der noch zu erwartenden Anzahl von Flüchtlingen und dem zur Verfügung stehenden Wohnraum hängt der Handlungsrahmen der Verwaltung jedoch vorrangig davon ab, wie zügig für wie viele Menschen zu vertretbaren Kosten angemessener Wohnraum geschaffen werden kann. Daher führen die von CDU und WNK genannten eher willkürlich festgelegten Obergrenzen zumindest zum jetzigen Zeitpunkt zu einer Verschärfung der Raumproblematik. Auch bedeuten sie eine erhebliche Verteuerung des zu errichtenden Wohnraums, weil die Investitionen auf bedeutend weniger Personen umgelegt werden müssen. Das hat sich schon im Fall des ehemaligen Polizeigebäudes gezeigt, bei dessen Belegung die CDU bereits eine Obergrenze gefordert hatte.
„Bürgerversammlungen“
Informationen für die Bürgerinnen und Bürger, die im Umfeld geplanter Asylbewerberunterkünfte wohnen, müssen selbstverständlich von der Verwaltung informiert werden. Der Rahmen für solche Informationen, ob als Versammlung oder in schriftlicher Form, hängt von den konkreten Maßnahmen (z.B. Umfang einer Unterkunft und die Nähe zur übrigen Wohnbebauung) ab.
„Neubaumaßnahmen“
Aus Kostenerwägungen wie auch zur Deckung eines mittelfristigen Bedarfs an bezahlbarem Wohnraum auch für Flüchtlinge können auch Neubaumaßnahmensinnvoll und notwendig sein. Dieser soziale Wohnungsbau steht dann allen berechtigten Bürgerinnen und Bürgern zur Verfügung. Solche Baumaßnahmen sollten nach Möglichkeit von Bauträgern oder ggf. einem Generalunternehmer geplant und umgesetzt werden. Geplante Projekte von zwei Wohnungsbaugesellschaften in Tente und am Wiesenweg sind dafür Beispiele.
„Nutzung öffentlicher Einrichtungen als Unterkunftsplätze“
Um eine Nutzung von öffentlichen Einrichtungen und Sportplätzen nach Möglichkeit zu vermeiden, dürfen der Verwaltung keine zu engen Grenzen hinsichtlich Belegungszahlen und Baumaßnahmen gemacht werden, weil das auf jeden Fall dazu führen würde, dass im Notfall auch öffentliche Einrichtungen zum Zwecke der Unterbringung von Flüchtlingen wieder zweckentfremdet werden müssten. Wer das vermeiden will, darf der Verwaltung den erforderlichen Handlungsspielraum nicht über Gebühr einengen.
„Unterbringungsangebote zur Kenntnis der Fraktionsvorsitzenden“
Die u.a. in der Gemeindeordnung klar beschriebene Aufgabentrennung zwischen Verwaltung und Politik muss auf jeden Fall gewahrt bleiben. Das operative Geschäft ist ausschließlich Aufgabe der Verwaltung. Dieser Grundsatz ist in den vergangenen Monaten von CDU und WNK nicht immer eingehalten worden. Fraktionsvorsitzende sind keine Ansprechpartner für irgendwelche Firmenangebote, wie das im Spätsommer bereits einmal geschehen ist. Auch ist es nicht sachgerecht, der Verwaltung konkrete Hausmodelle zur weiteren Planung vorzuschreiben, ohne ein sinnvolles und notwendiges Auswahlverfahren der Fachverwaltungen abgewartet zu haben. Ob das „Odenthaler Vorbild“ unter Kosten- und Nutzungsaspekten für Wermelskirchen geeignet ist, muss erst einmal überprüft werden. Daran erst schließt sich der Entscheidungsprozess des Rates an.
Jochen Bilstein Stefan Janosi Oliver Platt