NRW: Wohnungsbestand sinkt – Lage in Wermelskirchen stabil

Wie der Landesbetrieb Information und Technik Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf neulich meldete, wurden im Jahr 2015 von den nordrhein-westfälischen Bauämtern 6 217 Wohnungen als sog. Bauabgang (z. B. Abriss oder Umnutzung von Gebäuden) gemeldet, das waren zwei Prozent mehr als im Jahr zuvor (2014: 6 096 Wohnungen). So sehr man sich auch an ein Wort wie Wohnungsabgang gewöhnen muß, so sehr schmerzt aber auch das hinter dem Wort stehende Faktum: Gegenüber dem Jahr 2010 hat sich die Zahl der Wohnungsabgänge um 21,3 Prozent erhöht. Seither wurden nur im Jahr 2012 mit 6 398 weggefallenen Wohnungen mehr Wohnungsabgänge gezählt als im letzten Jahr. Wie die amtliche Statistikstelle des Landes mitteilt, handelte es sich bei mehr als der Hälfte der Abgänge im Jahr 2015 um Wohnungen in Mehrfamilienhäusern oder Wohnheimen (3 497; +7,7 Prozent gegenüber 2014). Die Zahl der weggefallenen Wohnungen in Ein- oder Zweifamilienhäusern belief sich auf 2 061 (−3,5 Prozent), für gemischt genutzte Gebäude, die überwiegend nicht Wohnzwecken dienen, wurden 659 Wohnungsabgänge (−7,6 Prozent) gemeldet.

Bezieht man die Zahl der Wohnungsabgänge auf den jeweils aktuellen Wohnungsbestand, so ergibt sich im Mittel der Jahre von 2010 bis 2015 für Nordrhein-Westfalen eine durchschnittliche „Wohnungsabgangsquote” von 6,7 Abgängen je 10 000 bestehenden Wohnungen. Die höchste Wohnungsabgangsquote im Lande wies die Stadt Münster auf (27,5), wo in den letzten Jahren verstärkt Studentenwohnheime durch Neubauten ersetzt wurden. Auf den weiteren vorderen Plätzen folgten die Kreise Steinfurt (14,2) und Borken (12,7). Die niedrigsten Quoten errechneten die Statistiker für die Städte Solingen (0,8) und Mönchengladbach (2,0) sowie den Kreis Euskirchen (2,3).

In Wermelskirchen ist die Lage nach der vorliegenden Statistik dagegen etwas günstiger. Im Vergleich mit den Zahlen aus dem Jahr 2010 hat der Wohnungsbestand demnach um 1,1 % auf 17.625 Wohnungen zugenommen. Hier die entsprechendeStatistik:

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In der Statistik der Bauabgänge werden neben Abbrüchen von Gebäuden oder der Zusammenlegung von Wohnungen (z. B. wenn ein Gebäude komplett abgerissen, durch ein neues ersetzt oder umgebaut wird) auch genehmigungspflichtige Nutzungsänderungen (von Wohnen zu Gewerbe und umgekehrt) berücksichtigt. Außerdem fließen schadensbedingte Abgänge (etwa bei Brand, Überschwemmung, Einsturz) sowie Fälle bauaufsichtlicher Maßnahmen wie Schließungen wegen Einsturzgefahr in die Statistik ein.

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