Nachdem die Erstaufnahmeeinrichtungen in den Sporthallen geschlossen wurden, steigt jetzt die Zahl der zugewiesenen Flüchtlinge an. Alleine bis Ende des Jahres werden weitere 275 Flüchtlinge in Wermelskirchen erwartet. Während die Unterbringung in den Erstaufnahmeeinrichtungen nur wenige Wochen betrug, verbleiben die zugewiesenen Flüchtlinge nunmehr mindestens bis zur Entscheidung über ihre Asylanträge in Wermelskirchen. Für diese Personen muss dauerhaft geeigneter und menschenwürdiger Wohnraum zur Verfügung gestellt werden, auch um den Einstieg in die Integration zu ermöglichen und zu erleichtern.
Da die zur Verfügung stehenden Wohnraumkapazitäten nicht mehr ausreichen, muss die Stadt Wermelskirchen vermehrt Wohnraum auch anmieten. Wohnungseigentümer, die bereit sind, Wohnraum für Flüchtlinge an die Stadt zu vermieten, werden dringend gebeten sich mit der Stadt in Verbindung zu setzen.
Gesucht werden ganze Wohngebäude, aber auch einzelne Wohnungen, für welche eine Baugenehmigung für eine Wohnraumnutzung vorliegt. Die abgeschlossenen Wohnungen sollten gebrauchsfertig sein. Das heißt, zur Ausstattung sollte ein Badezimmer gehören und mindestens Anschlüsse zum Einbau einer Küche.
Je nach Wohnungsgröße und Zuschnitt der Wohnung erfolgt die Belegung mit Einzelpersonen oder Familien. Der Mietvertrag wird mit der Stadt Wermelskirchen abgeschlossen. Dadurch sind die Mietzahlungen garantiert. Die Bewohner leben in den Wohnungen selbstständig. Durch die Stadt erfolgt jedoch eine regelmäßige Betreuung der Flüchtlinge.
Eventuell erforderliche Schönheitsreparaturen werden von der Stadt erbracht. Schäden, welche durch unsachgemäße Nutzung der Wohnungen entstehen, gehen natürlich ebenfalls zu Lasten des Mieters.
Alle Wohnungen können zu einem marktüblichen Mietzins angeboten werden. Dieser kann je nach Lage und Zustand der Wohnung bis zu 10,00 € betragen.
Angesprochen sind auch Makler, die Mietwohnungen vertreiben.
Wohnungseigentümer, die Wohnraum vermieten möchten, werden gebeten, sich bei der Stadt Wermelskirchen mit Frau Dehnen, vormittags erreichbar unter der Rufnummer 02196-710500, oder Herrn Kieseler, Rufnummer 02196 710656, in Verbindung zu setzen. Dort werden auch Fragen beantwortet.