Bundeszentrale für politische Bildung: “Hass im Netz entgegentreten” – Ausschreibung für Zuwendungen an Akteure der außerschulischen Jugendarbeit, Jugendhilfe, politischen Jugendbildung

Im Rahmen einer Zuwendung sollen Projekte von gemeinnützigen Akteuren der außerschulischen Jugendarbeit, Jugendhilfe und politischen Jugendbildung gefördert werden, die Jugendliche in die Lage versetzen, im Social Web und in sozialen Netzwerken verwendete menschenfeindliche und extremistische Narrative zu erkennen, Gerüchte und Falschmeldungen zu analysieren und zu widerlegen und die junge Menschen dazu befähigen, auf dieser Informations- und Erkenntnisgrundlage selbstständig Gegenrede in sozialen Netzwerken und im Social Web durchzuführen.

 

Jugendliche sitzen auf einer Treppe und nutzen ihre Mobiltelefone und ein Tablet.(© picture-alliance, Bildagentur-online)

Die Bundeszentrale für politische Bildung/bpb ist eine nachgeordnete Behörde im Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern. Ihre Aufgabe ist es, Verständnis für politische Sachverhalte zu fördern, das demokratische Bewusstsein zu festigen und die Bereitschaft zur politischen Mitarbeit zu stärken.

Vor dem Hintergrund eines milieuübergreifend konstanten Prozentsatz an gruppenbezogenen menschenfeindlichen Einstellungsmustern der in Deutschland lebenden Menschen und einer Zunahme an verschwörungsideologischen, populistischen und extremistischen Inhalten in den Sozialen Netzwerken besteht Bedarf an der Entwicklung und Förderung von Projekten und Strategien, die Hassinhalten und Hassrede im Social Web entgegentreten.

Im Rahmen einer Zuwendung sollen Projekte von gemeinnützigen Akteuren der außerschulischen Jugendarbeit, Jugendhilfe und politischen Jugendbildung gefördert werden, die Jugendliche in die Lage versetzen, im Social Web und in sozialen Netzwerken verwendete menschenfeindliche und extremistische Narrative zu erkennen, Gerüchte und Falschmeldungen zu analysieren und zu widerlegen und die junge Menschen dazu befähigen, auf dieser Informations- und Erkenntnisgrundlage selbstständig Gegenrede in sozialen Netzwerken und im Social Web durchzuführen.

Welche Zielgruppen sollen erreicht werden?

Junge Menschen zwischen 14 und 24 Jahren.

Welche Ziele sollen erreicht werden?

  • Sensibilisierung für abwertende, menschenfeindliche und extremistische Narrative und Ausdrucksformen in Sozialen Netzwerken und im Social Web. Analyse, Dekonstruktion und Widerlegung dieser Inhalte.
  • Stärkung der Informations-, Medien- und Methodenkompetenzen junger Menschen im Umgang mit Sozialen Netzwerken und im Social Web.
  • Stärkung der Ambiguitätstoleranz und Dialogkompetenz in der Kommunikation in Sozialen Netzwerken und im Social Web
  • Befähigung zur Durchführung von Gegenrede gegen abwertende, menschenfeindlliche und extremistische Hassrede und Hassinhalten in Sozialen Netzwerken und im Social Web.
  • Stärkung der Bereitschaft und Befähigung zur Organisation zivilgesellschaftlichen Engagements gegen abwertende, menschenfeindlliche und extremistische Hassrede und Hassinhalte in Sozialen Netzwerken und im Social Web.

Wer kann einen Antrag stellen?

Gemeinnützige Akteure und Träger der außerschulischen Jugendarbeit, Jugendhilfe und politischen Jugendbildung.

Das Gesamtfördervolumen beträgt 100.000,00 €. Projekte können mit einer Zuwendungssumme zwischen mindestens 5.000,00 € und 15.000,00 € inkl. MwSt. gefördert werden.

In welchem Zeitraum sollen Projekte durchgeführt werden?

Geförderte Projekte sollen zwischen August und Dezember 2016 durchgeführt werden.

Wie wird der Antrag gestellt?

Interessenten können mit Hilfe des Formulars „Antrag auf Gewährung einer Zuwendung“ einen PDF-Icon Antrag auf eine Zuwendung stellen. Dem Antrag sind die folgenden Unterlagen beizufügen:

  • Projektbeschreibung (max. 15.000 Zeichen inklusive Leerzeichen)
  • Projektzeitplan
  • Projektkalkulation bzw. Finanzplan
  • Rechtsform und Nachweis der Vertretungsverhältnisse (z.B. Vereinsregisterauszug, Satzung, Geschäftsordnung).
  • Jahresabschluss oder Geschäftsbericht des Vorjahres.
  • Vollmacht der unterzeichnenden Person, falls diese nicht laut Registerauszug zur Vertretung der antragsstellenden Person berechtigt ist.
  • Erklärung, dass mit dem Projekt noch nicht begonnen wurde.
  • Erklärung zum Vorsteuerabzug (§ 15 UStG).
  • Erklärung zur Ausgeglichenheit und Sicherung der Gesamtfinanzen gemäß Finanzplan.
  • Erklärung zur Notwendigkeit der beantragten Fördermittel.
  • In Ausnahmefällen: PDF-Icon Antrag auf Gewährung eines vorzeitigen Maßnahmenbeginns.
  • BIC und IBAN des antragstellenden Akteurs oder Trägers.

Nach welchen Kriterien wird über die Vergabe einer Zuwendung entschieden?

Die Auswahl der zu fördernden Projekte erfolgt auf der Grundlage der entwickelten Bewertungskriterien. Zu diesen gehören das Erreichen der oben genannten Zielgruppen und der Zielsetzung, die Attraktivität des Projekts für die jeweilige Zielgruppe und die Themenaktualität des eingereichten Projektkonzepts.

Welche Frist gilt für das Einreichen eines Antrages?

Der Antrag mit den geforderten Anlagen und Erklärungen ist per Post bis spätestens 22.07.2016 (Datum des Poststempels ist entscheidend) an die

Bundeszentrale für politische Bildung
z.Hd. Herrn Clemens Stolzenberg/FBC 

Adenauerallee 86
53113 Bonn

zu senden.

Zur Vereinfachung der weiteren Bearbeitung wird eine zusätzliche Einsendung der Unterlagen per E-Mail an clemens.stolzenberg@bpb.de erbeten.

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