Kommission zur Reform der Nordrhein-Westfälischen Verfassung

Verfassung-StartseiteMehr als 60 Jahre ist die Verfassung des Landes NRW mittlerweile alt. Zwar hat sie sich bewährt. Doch nach einer so großen Zeitspanne mit verschiedenen gesellschaftlichen, wirtschaftlichen und politischen Veränderungen lohnt es sich durchaus zu diskutieren, in welchen Bereichen der Verfassung sich Anpassungs- bzw. Änderungsbedarf ergibt.

 

Hierzu hat der Landtag NRW eine Verfassungskommission eingesetzt. Sie hat den Auftrag, gemeinsam mit externen Fachleuten und mit den Bürgerinnen und Bürgern den dritten Teil der Verfassung des Landes Nordrhein-Westfalen – dies betrifft den Teil ab Artikel 30 “Von den Organen und Aufgaben des Landes” – systematisch zu überprüfen und dem Parlament Ergänzungen und/oder Streichungen für eine moderne, zukunftsfähige Verfassung vorzuschlagen.

 

Entlang des Einsetzungsantrags hat die Verfassungskommission im Februar 2014 ein straffes Arbeitsprogramm mit vier großen Themenkomplexen beschlossen: (1) Parlamentarismus und Landesregierung, (2) Partizipation, (3) Schuldenbremse sowie (4) Kommunen und Verfassungsgerichtshof. Die Bürgerinnen und Bürger sollen dabei jederzeit ihre Vorschläge und Ideen einbringen.

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