Wahl des Seniorenbeirats der Stadt Wermelskirchen

Nach der Wahlordnung für den Seniorenbeirat der Stadt Wermelskirchen fordert der Bürgermeister als Wahlleiter zur Einreichung von Wahlvorschlägen für die Wahl zum Seniorenbeirat am 05. Juli 2016 auf. Bei dieser Wahl sind 9 stimmberechtigte Mitglieder des Seniorenbeirats zu wählen.

Bisher sind lediglich sieben gültige Wahlvorschläge eingegangen. Es sind jedoch neun Wahlvorschläge notwendig, damit die Wahl stattfinden kann. Wahlvorschläge können von Gruppierungen der Seniorenarbeit, Parteien, Gewerkschaften, Kirchen aber eben auch von Einzelpersonen, die sich gerne für die Seniorenangelegenheiten engagieren möchten, möglichst in Block- oder Maschinenschrift, bis zum 22. Mai 2016, 15:00 Uhr, auf amtlichen Vordrucken beim Wahlleiter eingereicht werden.

Wahlberechtigt sind alle Einwohner/Einwohnerinnen, die am Wahltag das 60. Lebensjahr vollendet haben, seit mindestens 12 Monaten in der Stadt Wermelskirchen wohnen und am 35. Tag vor der Wahl mit der Hauptwohnung in Wermelskirchen gemeldet sind. Ausgeschlossen vom Wahlrecht ist, wer nach § 8 des Kommunalwahlgesetzes nicht wählen darf. Wählbar ist jede/r Wahlberechtigte.

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