Die WNKUWG setzt sich, abweichend vom bisherigen Usus in Wermelskirchen, für eine Urwahl zum Behindertenbeirat der Stadt ein.
WNKUWG: Urwahl zum Behindertenbeirat

Die WNKUWG setzt sich, abweichend vom bisherigen Usus in Wermelskirchen, für eine Urwahl zum Behindertenbeirat der Stadt ein.
Für jene, denen die Recherche zum Wahlverfahren in der Stadt Lohmar zu mühsam oder nicht möglich ist, hier einige Basisinformationen, die man auf der Website der Stadt Lohmar finden kann, wenn man nicht dem Link der WNKUWG folgt.
Der Behindertenbeirat in Lohmar fungiert als Vertretung aller behinderten Einwohner/-innen. Er wird zur „Verwirklichung einer umfassenden Teilhabe, Gleichstellung und Selbstbestimmung beitragen und nimmt die Interessen und Belange aller Menschen mit Behinderung wahr“.
Der Behindertenbeirat darf sich mit allen Angelegenheiten der Stadt befassen, die Menschen mit Behinderung betreffen. Er soll Stellung nehmen zu Fragen, die ihm vom Rat, einem Ausschuss oder vom Bürgermeister vorgelegt werden.
Der Behindertenbeirat wird in einer Urwahl gewählt. Wahlberechtigt sind dabei alle Bürger der Stadt Lohmar, die am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet haben und die selbst behindert sind oder im häuslichen Umfeld einen Menschen mit Behinderung betreuen. In beiden Fällen ist eine Behinderung von mindestens 30 % erforderlich.
Die Wahl des Behindertenbeirats selbst fand als Versammlungs- und Briefwahl statt. Wählbar waren alle Wahlberechtigten oder alle, die durch berufliches oder ehrenamtliches Engagement mit der Betreuung von Menschen mit Behinderung befasst sind oder über einen besonderen Sachverstand für die Belange der Menschen mit Behinderung verfügen.
Soweit die wesentlichen Regelungen aus Lohmar.
Abschließend will ich nur anmerken, daß mir das vorgeschlagene Wahlverfahren wesentlich demokratischer zu sein scheint als die bislang in Wermelskirchen durchgeführte Entsendung in den Behindertenbeirat.
(http://www.wermelskirchen.de/leben/soziales/bb/bb.php)
(Siehe hier die Satzung des Beirates: http://www.wermelskirchen.de/leben/politik/ortsrecht/510-00-2011.pdf)
Der Antrag der Linken war damals schon nicht verkehrt, allerdings gab es noch keine Referenz, wie man die Wahl diskriminierungsfrei und unter Wahrung des Datenschutzes praktikabel hätte realisieren können.
Das hat fast ein Jahr später erst Lohmar entwickelt.
Insbesondere der damalige Vorsitzende des Beirats für Behinderte hat den damaligen Antrag in nicht “feiner” Art abgebügelt, was sicherlich “Eindruck” bei den politischen Gruppierungen im Ausschuss hinterlassen hat und zu dem damaligen Ergebnis geführt hat.