Kfz-Zulassungen sind für Bürgerinnen, Bürger und Unternehmen aus dem Rheinisch-Bergischen Kreis im Rahmen einer Notfalllösung ab sofort möglich. Die Städte Remscheid, Solingen und Leverkusen sowie der Kreis Mettmann und der Rhein-Sieg-Kreis leisten dem Rheinisch-Bergischen Kreis Amtshilfe. Somit wurde eine vorläufige Lösung gefunden, die es ermöglicht, dass Personen aus dem Rheinisch-Bergischen Kreis ihre Fahrzeuge in benachbarten Kommunen und Kreisen zulassen können.
Sobald die Zulassungsstellen des Rheinisch-Bergischen Kreises wieder vollumfänglich an das Behördennetz angeschlossen ist, stehen diese Dienstleistungen in gewohnter Weise zur Verfügung. „Ich habe mich intensiv dafür eingesetzt, dass wir die Zulassung für Bürgerinnen, Bürger und auch Gewerbetreibende jetzt wieder möglich machen. Ich bedanke mich ausdrücklich bei den benachbarten Städten und Kreisen für diese wichtige Hilfe“, so Landrat Stephan Santelmann.
Zulassung mit Kennzeichen der Nachbarn
Die besonderen Umstände und gesetzlichen Regelungen erfordern, dass bei allen Zulassungen ausschließlich die Kennzeichen der jeweiligen Nachbarstädte beziehungsweise Kreise zugeteilt werden – das sind LEV, RS, ME, SG oder SU. Bei der Terminvereinbarung und der weiteren Handhabung gelten die örtlichen Bestimmungen. Auf den Webseiten der jeweiligen Städte und Kreise finden Interessierte alle Informationen und notwendige Unterlagen:
- Stadt Remscheid: https://t1p.de/g1ijp
- Stadt Solingen: https://t1p.de/2bpg5
- Stadt Leverkusen: https://t1p.de/mqdti
- Kreis Mettmann: https://t1p.de/xk1f0
- Rhein-Sieg-Kreis: https://t1p.de/kxq3n
Folgende Dienstleistungen werden angeboten:
- Neuzulassung
- Umschreibungen
- Abmeldung/Außerbetriebsetzung
- Kurzzeitkennzeichen
- Ausfuhrkennzeichen
Bitte beachten Sie, dass bei den Zulassungsvorgängen ausschließlich das dortige Unterscheidungskennzeichen zugeteilt werden muss, die Standortzulassung. Es kann also kein „GL“-Kennzeichen ausgegeben werden.
Sobald die Zulassungsbehörde des Rheinisch-Bergischen Kreises wieder handlungsfähig ist, sind die Fahrzeughalterinnen und -halter der Standortzulassungen verpflichtet, das Fahrzeug umgehend in den Rheinisch-Bergischen Kreis umzumelden. Anfallende Mehrkosten für eine spätere Ummeldung müssen die Fahrzeughalterinnen und -halter tragen.
Folgende Dienstleistungen können erst nach Anschluss an das Behördennetz durchgeführt werden:
- Wiederzulassung auf denselben Halter / dieselbe Halterin
- Umkennzeichnung wegen Kennzeichenverlust oder aus persönlichen Gründen
- Vergabe/Löschung Saisonkennzeichen
- Ersatzdokumente
- Halterdatenänderung (Wohnort/Name)
- Änderung der Technikdaten
- Neusiegelung
- Rotes Fahrzeugscheinheft
- 07er-Kennzeichen
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Webseite des Kreises unter www.rbk-direkt.de.