Rheinisch-Bergischer Kreis | „Um die derzeit hohe Antragsflut im Straßenverkehrsamt bewältigen zu können, werden wir die Führerscheinstelle zeitweilig mit Personal aus anderen Bereichen des Dezernates unterstützen“, gibt Landrat Stephan Santelmann jetzt bekannt. Derzeit müssen Bürgerinnen und Bürger mit längeren Wartezeiten für ihren Termin beim Straßenverkehrsamt des Rheinisch-Bergischen Kreises rechnen. Das hängt unter anderem mit der Umtauschpflicht für bestimmte Führerschein-Jahrgänge und den geringeren Kapazitäten seit Beginn der Corona-Pandemie zusammen.
„Leider kommt es bei uns wie auch in anderen Behörden aktuell insgesamt zu längeren Bearbeitungszeiten“, so Anette Kupferschmidt-Fritz, Ordnungsdezernentin des Rheinisch-Bergischen Kreises. „Wir bedauern die damit einhergehenden Umstände für die Bürgerinnen und Bürger und arbeiten intensiv daran, Rückstände aufzuholen und Wartezeiten wieder zu verkürzen.“ Neben der personellen Unterstützung durch Mitarbeitende aus anderen Abteilungen, Ausbildungskräfte und einer extern eingestellten Mitarbeiterin, werden die zur Verfügung stehenden Termin-Zeitfenster temporär erweitert.
Viele Informationen finden Bürgerinnen und Bürger im Vorfeld zudem auf der Website des Rheinisch-Bergischen Kreises. Hier führen unter dem Punkt „Dienstleistungen“ weitere Website-Links zu verschiedenen Führerscheinthemen und entsprechenden Erläuterungen. Ergänzend bietet der Rheinisch-Bergische Kreis für Anruferinnen und Anrufer künftig die Möglichkeit, Informationen zum Führerschein nach Themen sortiert abzurufen. Dieses zusätzliche Angebot per Telefon ist derzeit im Aufbau. Unter verschiedenen Menüpunkten lassen sich dann häufige Fragen auch ohne persönlichen Kontakt klären. Betroffene werden so rascher informiert und Mitarbeitende des Straßenverkehrsamtes entlastet. Falls dennoch individuelle Fragen offen sind, ist ein persönliches Gespräch auch weiterhin möglich.
Die Umtauschpflicht für bestimmte Führerschein-Jahrgänge wurde im März 2019 offiziell bekannt gegeben. Seitdem wurden rund 10.000 Anträge auf Umstellung gestellt, fast 6.000 davon im vergangenen halben Jahr. Die zusätzliche Aufgabe bringt ein erhöhtes Arbeitsaufkommen mit sich. Damit nicht alle Dokumente gleichzeitig ersetzt werden und die Anträge rechtzeitig bearbeitet werden können, wurden die Fristen für den Umtausch gestaffelt nach Jahrgängen beziehungsweise nach Ausstellungsdatum festgelegt.
Viele pflichtbewusste Bürgerinnen und Bürger im Kreis tauschen ihre Führerscheine jedoch bereits ein bis zwei Jahre vor Ablauf ihrer Frist um. Der Rheinisch-Bergische Kreis weist daraufhin, dass es zur Entzerrung der Situation beiträgt, wenn die offizielle Umtauschpflicht für den eigenen Führerschein abgewartet wird. Weitere Informationen zum Umtausch des Führerscheins finden Bürgerinnen und Bürger auf der Website.
Bedingt durch die Vorschriften zum Gesundheitsschutz und die Notwendigkeit, Termine zu vereinbaren, sind zudem die Kapazitäten seit Beginn der Corona-Pandemie insgesamt geringer. Daher werden derzeit einige Dienstleistungen auf dem Postweg angeboten, was arbeitsintensiver ist. Die aktuell längeren Bearbeitungszeiten hängen auch damit zusammen, dass Unterlagen von anderen Behörden oder den Antragstellenden nachgefordert werden müssen, was die Bearbeitungszeit verzögert. Zuletzt ist es auch die hohe Zahl an Nachfragen von Bürgerinnen und Bürger über den Bearbeitungsstand ihres Antrags, die die Abarbeitung erschwert.
Regelungen des Straßenverkehrsamtes im Kreishaus Bergisch Gladbach
Termine für Zulassungsanliegen werden über das Online-Tool des Rheinisch-Bergischen Kreises oder per vorheriger E-Mail an zulassung@rbk-online.de vergeben. Führerschein-Angelegenheiten werden ebenfalls nach vorheriger Terminvereinbarung über das Online-Tool