Neuwahl des Beirats für Menschen mit Behinderung

Auf der Grundlage des Gesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderung (Behindertengleich-stellungsgesetz NRW – BGG NRW) besteht in Wermelskirchen seit 2006 ein Beirat für Menschen mit Behinderung (BMB).

Ziel des Beirats ist es, die Benachteiligung von Menschen mit Behinderung zu beseitigen bzw. zu verhindern, um eine gleichberechtigte und selbst bestimmte Teilhabe am Leben in der Gesellschaft zu ermöglichen und die in der UN-Konvention festgelegte Inklusion umzusetzen. Das soll in erster Linie durch Mitwirkung an den kommunalen Willensbildungsprozessen und einer Sensibilisierung des öffentlichen Bewusstseins für die Probleme der Menschen mit Behinderung verwirklicht werden.

Nach 5 Jahren Amtszeit soll durch Neuwahlen ein neuer Beirat für Menschen mit Behinderung gewählt werden.

Selbsthilfegruppen, Vereine, Initiativen, Beratungs- und Betreuungsverbände für Menschen mit Behinderung sind aufgerufen, bis 20.11.2016 je eine/n Vertreter/in zu benennen. Aber auch Menschen, die nach der Definition des SGB IX §2 Absatz 1 eine langfristige körperliche, seelische, geistige oder/und eine Sinnesbeeinträchtigungen haben, können sich für eine Kandidatur aufstellen lassen. Voraussetzung ist bei allen Personen, dass sie ihren Wohnsitz in Wermelskirchen haben.

In der konstituierenden Sitzung am 17.01.2017 werden dann bis zu 11 stimmberechtigte Mitglieder gewählt.

Vorschläge können bei der zuständigen Sachbearbeiterin Christiane Beyer, Rathaus, Telegrafenstr. 29-33, 2. Obergeschoss, Zimmer 2.34, Telefon: 710-543, E-Mail: c.beyer@wermelskirchen.de eingereicht werden.

 

 

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