Rheinisch-Bergischer Kreis | Menschen im Rheinisch-Bergischen Kreis, die mittels eines PCR-Tests positiv auf das Coronavirus getestet wurden und dabei wahrscheinlich eine Virusvariante in sich tragen, müssen ab sofort grundsätzlich für 14 Tage in Quarantäne. Dies regelt der Rheinisch-Bergische Kreis seit Anfang dieser Woche per Allgemeinverfügung.
„Nach den Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts (RKI) ist die Datenlage zur Infektiosität der SARS-CoV-2 Varianten derzeit noch unzureichend. Bei Ansteckung mit einer dieser Varianten soll laut RKI daher grundsätzlich eine 14-tägige Isolierung erfolgen. Zudem soll am Ende dieser Zeit eine erneute PCR-Testung erfolgen“, erklärt Dr. Sabine Kieth, Leiterin des Gesundheitsamtes für den Rheinisch-Bergischen Kreis.
Damit ergänzt die Regelung im Kreis die Quarantäneverordnung NRW. Laut dieser endet die Absonderung, wenn keine Krankheitssymptome mehr vorliegen, frühestens zehn Tage ab dem ersten Testergebnis. Insbesondere bei Verdacht oder Nachweis einer besorgniserregenden Virusvariante sind die Gesundheitsämter jedoch befugt, auch weitere Anordnungen zu treffen. Unverändert bleibt folgende Regelung: Bei Vorliegen von Krankheitssymptomen verlängert sich die Quarantäne, bis die Symptome mindestens 48 Stunden lang nicht mehr vorliegen.
Die Allgemeinverfügung gilt vorerst befristet bis zum 6. April 2021. Ihren vollen Wortlaut veröffentlicht der Rheinisch-Bergische Kreis hier: https://www.rbk-direkt.de/bekanntmachungen.aspx.