Wermelskirchen | Mietspiegel stellen für Mieter, Vermieter, Gerichte, Verwaltung und andere einen Orientierungsrahmen für die ortsübliche Miete dar, die je nach Größe, Ausstattung, Art und Beschaffenheit sowie Wohnlage einer Wohnung gezahlt wird. Sie sollen die eigenverantwortliche Mietpreisbildung erleichtern sowie dazu beitragen, Mietstreitigkeiten zu vermeiden. Mietspiegel schaffen Markttransparenz. In Wermelskirchen liegt dazu nun ein einfacher Mietspiegel (Stand: Februar 2021) für den freifinanzierten Wohnraum vor. Im Auftrag der Stadt Wermelskirchen wurde dieser unter fachlicher Leitung der Rheinischen Immobilienbörse (e.V.) in enger Zusammenarbeit zwischen der Stadtverwaltung, den Verbänden der Haus- und Wohnungseigentümer, dem Mieterverein sowie dem gemeinnützigen Bauverein eG erarbeitet.
Für die Neuauflage wurden im Vorfeld Daten aus Neuvermietungsmieten und Mieten aus bestehenden Mietverhältnissen, die an das allgemeine Mietniveau angepasst wurden, der letzten sechs Jahre berücksichtigt. Die Mietspiegeldaten (Nettokaltmieten) unterscheiden sich damit von den Angebotsdaten in Zeitungsinseraten und Online-Immobilienportalen, die ausschließlich potentielle Neuvertragsmieten darstellen.
Die Neuauflage des Mietspiegels macht deutlich, dass Wermelskirchen eine Stadt ist, in der es sich gut leben und wohnen lässt. Insgesamt enthalten die Wohnungsmietdaten zum Großteil die wesentlichen Modernisierungsmerkmale laut Mietspiegel. Auch die älteren Baualtersklassen weisen einen umfassenden Teilmodernisierungsgrad auf. Wermelskirchen zeichnet sich damit durch ein allgemein feststellbar gutes Modernisierungsniveau im Mietwohnungsbestand aus.
So kostet eine Bestandswohnung mit mittlerem Wohnwert (Baujahr 1990 bis 2004) durchschnittlich 6,20 Euro; Wohnungen im älteren Gebäudebestand (bis Baujahr 1960) 5,50 Euro im Durchschnitt. In guten Wohnlagen werden in den Baualtersklassen IV (1990 bis 2004) und V (ab 2005) 8,40 / 10,20 Euro pro Quadratmeter als Oberwert der entsprechenden Mietpreisspannen erreicht. Teilmodernisierungen im älteren Gebäudebestand beeinflussen wahrnehmbar auch das Mietenniveau.
Der Mietspiegel kann gegen eine Schutzgebühr von € 3,50 im Internet per Download bestellt oder zum Preis von € 3,50 zuzüglich Versandkosten als Druckversion angefordert werden bei:
Haus und Grund Rhein-Berg e. V. Paffrather Str. 28, 51465 Bergisch Gladbach Telefon: 02202 93626-0, E-Mail: info@hug-rhein-berg.de
Haus und Grund Remscheid und Umgebung e. V. Daniel-Schürmann-Straße 25, 42853 Remscheid Telefon: 02191 497030, E-Mail: info@hausundgrundrs.de
Mieterverein Remscheid – Wermelskirchen und Umgebung e. V. Bismarckstraße 138, 42859 Remscheid Telefon: 02191 385850, E-Mail: mietervereinrs@t-online.de
Bürgerbüro der Stadt Wermelskirchen Telegrafenstr. 29-33, 42929 Wermelskirchen Telefon 02196 710-0, E-Mail post@wermelskirchen.de