Wermelskirchen | Wie bereits per Pressemitteilung vom 30.03.2020 informiert, hat die Stadt Wermelskirchen entschieden, für die Termine 15. Mai und 15. August 2020 alle Gewerbesteuervorauszahlungen auszusetzen.
Aus Gründen der Vereinfachung des Verfahrens setzt die Stadtkasse sämtliche Abbuchungen für Gewerbesteuer am Stichtag 15. Mai und 15. August 2020 pauschal aus.
Gewerbesteuerpflichtige, die bereits am SEPA-Lastschriftverfahren teilnehmen und den gewohnten Service der Abbuchung in Anspruch nehmen möchten, werden gebeten dies per schriftlicher Mitteilung an gewerbe@wermelskirchen.de mitzuteilen.
Zudem besteht für Gewerbesteuerpflichtige die Möglichkeit einer Überweisung zum 15. Mai und/oder 15. August 2020, bei welcher zwingend das Kassenzeichen anzugeben ist.
Für Rückfragen steht die Stadt Wermelskirchen per E-Mail unter gewerbe@wermelskirchen.de oder telefonisch unter der Rufnummer 02196/710-220 zur Verfügung.