Tipps und Hinweise
Rheinisch-Bergischer Kreis | Das Corona-Virus beeinflusst derzeit viele Lebensbereiche. Zahlreiche Fragen treten auf, auch zu dem Themenkomplex öffentlicher oder privater Veranstaltungen. Wo viele Menschen zusammenkommen, besteht auch potentiell die Möglichkeit, das Virus zu übertragen. Sollen vor dem Hintergrund Veranstaltungen zurzeit überhaupt stattfinden, sollen sie abgesagt werden, oder sind organisatorische Maßnahmen ausreichend, welche Risiken gehen sowohl Veranstalter als auch Besucher zurzeit ein?
Nach heutigem Stand werden Veranstaltungen nicht generell durch behördliche Anordnungen abgesagt. Vielmehr obliegt die Entscheidung, ob und wie geplante Veranstaltungen durchgeführt werden, dem jeweiligen Veranstalter, der der für sich in Bezug auf die eigene Veranstaltung eine Gefährdungsbeurteilung vornehmen und abwägen muss. Um diese Abwägung sachgerecht vornehmen zu können, empfiehlt das Gesundheitsamt des Rheinisch-Bergischen Kreises allen Veranstaltern, sich am Leitfaden des Robert-Koch-Institutes (RKI) zu orientieren. Diese Checkliste des RKI gibt viele hilfreiche Hinweise, um das Risiko bezogen auf das konkrete Veranstaltungsformat abzuschätzen und hilft Veranstaltern, eine fundierte Entscheidung treffen zu können. Sollten danach noch Fragen offen sein, steht das Gesundheitsamt Ratsuchenden unter der Nummer 02202 132213 beratend zur Seite.
Robert-Koch-Institut gibt Hinweise zur Durchführung von Großveranstaltungen
Zunächst gilt es, den möglichen Teilnehmerkreis genauer unter die Lupe zu nehmen. Wenn die Menschen eng beisammen stehen, ist natürlich eher eine Ansteckung möglich. Dabei spielt es auch eine Rolle, ob die Veranstaltung im Freien oder in geschlossenen Räumen stattfindet. Ebenfalls sollte geprüft werden, woher die potenziellen Gäste kommen. Denn wenn viele Besucherinnen und Besucher aus einem bekannten Risikogebiet oder einer Region mit gehäuftem Auftreten von Corona-Fällen kommen, ist die Ansteckungsgefahr natürlich größer. Auch gilt es zu bedenken, ob bei der geplanten Veranstaltung Menschen zugegen sein werden, die schon älter, chronisch erkrankt sind oder an Atemwegsproblemen leiden.
Wichtige Aspekte bei der Abschätzung, ob eine Veranstaltung stattfinden soll, ist auch die Art der Veranstaltung. Ein Tanzevent mit großer Nähe der Teilnehmerinnen und Teilnehmer birgt natürlich ein erhöhtes Risiko der Ansteckung. Auch die Dauer spielt dabei eine Rolle. Bei Indoor-Veranstaltungen sind eine gute Belüftung und ausreichend Platz für die Besucherinnen und Besucher wichtig. Zudem ist darauf zu achten, dass ausreichend Möglichkeiten zur Handhygiene bestehen.
Ebenfalls ist es sinnvoll, die Teilnehmerinnen und Teilnehmer zu registrieren, um sie im Nachhinein ansprechen zu können, falls eine Erkrankung bekannt wird. Anhand dieser Parameter des Robert-Koch-Instituts kann jeder Veranstalter eine eigene Gefährdungsbeurteilung für die konkret beabsichtigte Veranstaltung vornehmen und für sich die Frage entscheiden, ob seine Veranstaltung durchgeführt wird. Interessierte Besucherinnen und Besucher können ebenfalls für sich abwägen, ob sie an Veranstaltungen teilnehmen wollen. In Zweifelsfragen kann das Gesundheitsamt um Rat gefragt werden.
Alle Kriterien lassen sich hier nachlesen.
Weitere Informationen des Robert-Koch-Institutes mit häufig gestellten Fragen zum Corona-Virus hält der Rheinisch-Bergische Kreis auf seiner Internetseite vor.
Ebenfalls informiert der Rheinisch-Bergische Kreis über seine Facebook-Seite . Ein Bürgertelefon ist von Montag bis Freitag im Zeitraum von 8 bis 18 Uhr unter 02202 131313 erreichbar.