Gerechte Grundsteuer – Ein Meilenstein für alle Kommunen

Wie die sozialdemokratische Gemeinschaft für Kommunalpolitik in NRW gestern mitgeteilt hat, haben sich nach jahrzehntelangen Diskussionen die Länder endlich auf eine Reform der Grundsteuer geeinigt. Sie soll noch vor der Sommerpause in den Bundesrat eingebracht werden. Eine gute Nachricht für alle Kommunen. Die Grundsteuer ist auf Grund der völlig veralteten Bemessungsgrundlagen grundsätzlich gefährdet. Wird sie nicht modernisiert, könnte sie schon bald als verfassungswidrig eingestuft werden.

Die Grundsteuer ist mit einem Volumen von etwa 13 Milliarden Euro die drittwichtigste Steuerquelle der Kommunen. Um eine gerechte Besteuerung zu gewährleisten, muss die Grundsteuer dringend reformiert werden.

Das Reformprojekt zieht sich mittlerweile seit 30 Jahren hin. Aktuell hat der Bundes-finanzhof wegen der gültigen Besteuerung das Bundesverfassungsgericht angerufen, da die Bemessungsgrundlagen (Einheitswerte von 1964 in West- bzw. 1935 in Ostdeutschland) völlig überaltert sind. Leidtragende der jahrzehntelangen Debatten sind die Städte und Gemeinden in Deutschland. Eine moderne Grundsteuer sorgt wieder für mehr Gerechtigkeit.

Es ist reine Stimmungsmache, wenn aus Bayern über eine Kostenexplosion bei der Grundsteuerreform fabuliert wird. Richtig und gerecht ist es, wenn wertvolle alte Grundstücke nicht mehr besser gestellt werden als kürzlich bebaute Grundstücke. Das kommunale Hebesatzrecht sorgt dafür, dass über die Höhe der Steuer vor Ort entschieden wird.

Laut Koalitionsvertrag soll die Grundsteuer unter Beibehaltung des kommunalen Hebesatzrechtes für Kommunen noch in dieser Wahlperiode modernisiert werden.

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