Ehrenamtliche Jugendschöffinnen und Jugendschöffen gesucht

Im ersten Halbjahr 2018 werden bundesweit die Jugendschöffinnen und Jugendschöffen für die Amtszeit von 2019 bis 2023 gewählt.

Für den Zuständigkeitsbereich des Amtes für Jugend, Bildung und Sport der Stadt Wermelskirchen hat der Präsident des Landgerichts Köln zwei Jugendhauptschöffen für die Jugendkammer des Landgerichts Köln und vier Jugendhauptschöffen für das Jugendschöffengericht des Amtsgerichts Bergisch Gladbach festgelegt.

Gesucht werden Bewerberinnen und Bewerber, die die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen und die deutsche Sprache ausreichend beherrschen, in Wermelskirchen wohnen, am 01.01.2019 mindestens 25 Jahre und höchstens 69 Jahre alt sein werden, gesundheitlich geeignet sind, über soziale Kompetenz, Lebenserfahrung und Menschenkenntnis verfügen, um das Handeln eines Menschen in seinem sozialen Umfeld beurteilen zu können, erzieherisch befähigt und in der Jugenderziehung erfahren sind.

Ausgeschlossen sind Personen, die zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt wurden oder solche, gegen die wegen einer schweren Straftat ermittelt wird, in der Justiz tätig sind, als Religionsdiener tätig sind.

Schöffinnen und Schöffen sind bei der Urteilsfindung den Berufsrichtern gleichgestellt und beraten sich mit diesen. Ihnen steht in der Hauptverhandlung ein Fragerecht zu.

Zurzeit erstellt die Stadt Wermelskirchen eine Vorschlagsliste mit den Bewerberinnen und Bewerber, die nach öffentlicher Auslegung vom Jugendhilfeausschuss der Stadt Wermelskirchen beschlossen wird. Aus dieser Vorschlagsliste wählt der Schöffenwahlausschuss des zuständigen Amts- bzw. Landgerichts aus.

Wenn Sie sich auf dieses interessante Ehrenamt bewerben möchten, senden Sie bitte das im Internet hinterlegte Formular bis zum 20.04.2018 an die Stadt Wermelskirchen, Amt für Jugend, Bildung und Sport, Frau Töbelmann. Dort können Sie das Bewerbungsformular auch abholen.

Das Bewerbungsformular und weitere Informationen finden Sie hier oder hier.

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