Katastrophenschutz im Rheinisch-Bergischen Kreis gut aufgestellt

Bürgerinnen und Bürger können sich sicher fühlen

Wie ist der Kreis in Sachen Katastrophenschutz aufgestellt? Die gute Nachricht ist, dass der Bevölkerungs- und Katastrophenschutz selbstverständlich gesichert ist – gänzlich unabhängig von einzelnen Personalien.

Das ist schon in der Struktur so angelegt, denn der Bevölkerungs- und Katastrophenschutz ist eine sogenannte Pflichtaufgabe zur Erfüllung nach Weisung und als solche unabhängig von den Entscheidungen des Kreistags durch den Gesetzgeber landesweit einheitlich geregelt. „Es ist gut und wichtig, dass die Kreispolitik den Katastrophenschutz als oberste Priorität ansieht. Das zeigt sich auch daran, dass freiwillige Leistungen stets große Zustimmung finden“, so Landrat Stephan Santelmann.

Bezogen auf die Medienberichterstattung zum Wechsel des derzeitigen Kreisbrandmeisters vom Rheinisch-Bergischen Kreis zur Bezirksregierung Köln, erklären Landrat Stephan Santelmann und die zuständige Fachdezernentin Anette Kupferschmidt-Fritz: „Es besteht keinerlei Anlass zur Beunruhigung und wir empfinden es als völlig fehl am Platz, das Sicherheitsgefühl der Bevölkerung in dieser Sache zu instrumentalisieren. Wirklich niemand muss Angst haben, dass im Falle einer Katastrophe nicht geholfen wird. Die Strukturen sind aus vielen guten Gründen nämlich genau so angelegt, dass sie eben nicht von einzelnen Persönlichkeiten abhängen. Der Bevölkerungs- und Katastrophenschutz muss immer personenunabhängig handlungsfähig sein. Denn im Ernstfall kommt es darauf an, dass schnell gehandelt, gerettet und geholfen wird.“

Im Amt 38 „Rettungswesen, Bevölkerungs- und Brandschutz“ ist ein kompetentes Team für den Bereich Bevölkerungs- und Katastrophenschutz zuständig. Unter diesen sehr gut ausgebildeten Mitarbeitenden sind studierte Expertinnen und Experten, die meisten verfügen außerdem über jahrelange Praxiserfahrung. So auch die Amtsleitung, die neben einem Medizinstudium über einen Masterabschluss im Studium Katastrophenvorsorge und Katastrophenmanagement verfügt sowie über langjährige und umfassende Erfahrungen im Katastrophenschutz bei einer Hilfsorganisation und einer Freiwilligen Feuerwehr. In der Kreisleitstelle ist ständig ein Lagedienstführer im Dienst, der die Lage im Rheinisch-Bergischen Kreis fortlaufend im Blick hat. „Das Amt 38 bündelt einen großen Erfahrungsschatz und Expertenwissen, im Notfall wissen die Kolleginnen und Kollegen genau was zu tun ist“, so der Landrat.

Der hauptamtliche Kreisbrandmeister unterstützt den Landrat bei der Aufsicht über die kommunalen Feuerwehren. Der Rheinisch-Bergische Kreis ist Träger des Rettungsdienstes, weiterhin trifft der Kreis vorbereitende Maßnahmen für Großeinsatzlagen und Katastrophen. Der Brandschutz und die Hilfeleistung durch die Feuerwehren sind kommunale Aufgabe der kreisangehörigen Städte und Gemeinden. Laut „Gesetz über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz“ kann der Kreisbrandmeister bei Freiwilligen Feuerwehren und Pflichtfeuerwehren die Leitung von Einsätzen übernehmen.

Seit Beginn seiner Amtszeit musste der hauptamtliche Kreisbrandmeister des Rheinisch-Bergischen Kreises bisher keine Einsatzleitung gemäß dieses Gesetztes übernehmen, da dies nur in außergewöhnlichen Fällen erfolgen soll und die Feuerwehren im Kreis hier sehr gut aufgestellt sind. Um eine personelle Besetzung zudem jederzeit sicherstellen zu können, hat der hauptamtliche Kreisbrandmeister zwei qualifizierte ehrenamtliche Vertreter. „Die kommunalen Feuerwehren funktionierten für sich genommen selbstständig und machen einen ganz hervorragenden Job. Viele Feuerwehrleute im Kreis betreiben Feuerwehr im Ehrenamt und setzen sich in ihrer Freizeit für andere ein. Dieses Engagement kann nicht genug gewürdigt werden“, so Landrat Stephan Santelmann. Gleiches gelte selbstverständlich für den Rettungsdienst und die Leitstelle, die an 365 Tagen im Jahr und 24 Stunden am Tag für die Sicherheit und Unversehrtheit der Bürgerinnen und Bürger im Kreis sorgen.

Organisationsuntersuchung empfiehlt aktuelle Struktur im Amt 38

Die Aufbau- und Ablauforganisation im Amt 38 basiert auf einer Organisationsuntersuchung aus dem Jahr 2023 und wurde auf Empfehlung des Gutachters nach hausinternen Gesprächen mit allen Beteiligten entsprechend umgesetzt. Die Ergebnisse des Gutachtens wurden im September 2023 im Ausschuss für Gesundheit, Rettungswesen und Verbraucherschutz vorgestellt. Der Gutachter empfahl ausdrücklich eine direkte Anbindung des Kreisbrandmeisters als Stabsstelle an die Amtsleitung, um Schnittstellen und Brüche in den Verwaltungsprozessen zu mindern.

Seit 2022 war der Kreisbrandmeister hauptamtlich als Abteilungsleiter beim Rheinisch-Bergischen Kreis beschäftigt, zuvor war die Funktion des Kreisbrandmeisters ehrenamtlich besetzt. Laut Gutachten habe es sich „in der Zusammenarbeit und Aufgabenwahrnehmung aus organisatorischer Sicht“ als ungünstig erwiesen, dass der Kreisbrandmeister eine Abteilungsleitung innehat. Unter anderem, da der Kreisbrandmeister an Kernaufgaben mitwirkt, die in den verschiedenen Organisationseinheiten des Amtes 38 im Rahmen der täglichen Verwaltungsarbeit wahrgenommen werden.

Um bei der Zusammenarbeit Reibungsverluste zu vermeiden und die Koordination zu verbessern, hat der Gutachter daher empfohlen, den Kreisbrandmeister als Stabsstelle unmittelbar an die Amtsleitung anzudocken. Laut Gutachten begünstigt dieses Modell die Überwachung und Steuerung der Aufgabenwahrnehmung: „Die Anbindung im Sinne einer spezialisierten Stabsstelle begünstigt die Koordinierungsfähigkeit innerhalb des Amtes.“

Der Pressemitteilung vorausgegangen war ein Disput unterschiedlicher Parteivertreter in dieser Peronalangelegheit. Seitens der SPD beispielsweise war die Rede von einem “untragbaren Kompetenz-Gerangel”, von dem man erst aus der Zeitung erfahren habe.

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