VON KATHRIN KELLERMANN
Wer innerhalb einer Stadt oder aber sogar in eine neue Stadt zieht, muss innerhalb von 14 Tagen nach dem Umzug seine neue Adresse bekannt geben und sich entweder bei der Stadt an- oder aber ummelden. Bisher ist dafür der Gang ins Bürgerbüro der Stadt Wermelskirchen nötig. Eine Alternative zum Besuch im Rathaus bietet künftig der neue Onlinedienst. Mit der sogenannten „elektronischen Wohnsitzanmeldung” (eWA) kann der komplette Anmeldeprozess ab Ende November in Wermelskirchen und allen Kommunen des Rheinisch-Bergischen Kreises rechtssicher und fristgerecht jederzeit und von jedem Ort aus erledigt werden.
Um die elektronische Wohnsitzanmeldung zu nutzen, benötigen Interessierte folgendes:
- ein Ausweisdokument mit aktiviertem Online-Ausweis sowie aktivierter PIN. Tipp: Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Bürgerbüro helfen gerne weiter, wenn der Online-Ausweis deaktiviert ist.
- ein Smartphone mit NFC-Schnittstelle oder aber ein Kartenlesegerät.
- die kostenlose AusweisApp des Bundes. Diese steht unter www.ausweisapp.bund.de/home/ zum Download bereit.
- ein Nutzerkonto, beispielsweise das BUND ID Konto und eine
- Wohnungsgeberbestätigung
Die Aktualisierung der Adresse im Chip des Personalausweises oder der europäischen eID-Karte kann dabei selbst vorgenommen werden. Nach erfolgreicher Überprüfung und Einarbeitung der Angaben ist es im Online-Dienst möglich, eine digitale, mit elektronischem Siegel versehene Meldebestätigung herunterzuladen. Der Adressaufkleber für den Personalausweis mit der neuen Adresse wird anschließend per Post an die neue Meldeadresse geschickt und selbst auf der Rückseite des Personalausweises aufgebracht.
Wo der Aufkleber platziert wird und viele weitere Informationen rund um die elektronische Wohnsitzanmeldung stellt der Bund über das Personalausweisportal zur Verfügung.
Wichtig: Es können sich auch ganze Familien über diesen Onlinedienst ummelden.