NRW: Rund jede Achte in schulischer Ausbildung im Gesundheitswesen hatte eine ausländische Staatsangehörigkeit

Der Anteil ausländischer Schülerinnen und Schüler fiel in den Bildungsgängen Pflegefachassistenz und Pharmazeutisch-technische Assistenz überdurchschnittlich hoch aus.

Rund 12 Prozent der Schülerinnen und Schüler an Schulen des Gesundheitswesens in Nordrhein-Westfalen hatten zum Stichtag 15. Oktober 2023 eine ausländische Staatsangehörigkeit. Wie Information und Technik Nordrhein-Westfalen als Statistisches Landesamt auf Basis einer freiwilligen Erhebung an Schulen des Gesundheitswesens mitteilt, war der Anteil ausländischer Schülerinnen und Schüler in den Bildungsgängen Pflegefachassistenz (29,6 Prozent) und Pharmazeutisch-technische Assistenz (26,8 Prozent) überdurchschnittlich hoch. 

In den Bildungsgängen Physiotherapie (5,7 Prozent), Ergotherapie (3,5 Prozent) und Notfallsanitätsdienst (0,4 Prozent) fielen die Anteile ausländischer Schülerinnen und Schüler dagegen unterdurchschnittlich aus. 

Insgesamt dreiviertel aller Schülerinnen und Schüler an Schulen des Gesundheitswesens belegten 2023 einen der fünf am stärksten besetzten Bildungsgänge. Im Rahmen der freiwilligen Erhebung, an der 385 von 455 Schulen des Gesundheitswesens 2023 teilnahmen, wurden Daten für insgesamt 16 510 Personen gemeldet.

Mit einem Anteil von 69 Prozent waren Frauen an den Schulen des Gesundheitswesens in der Mehrheit. Bei Personen in Ausbildung mit ausländischer Staatsangehörigkeit lag der Frauenanteil bei 72,7 Prozent. Während in den Bildungsgängen Pharmazeutisch-technische Assistenz und Ergotherapie mehr als 80 Prozent der Personen, die eine Schule des Gesundheitswesens besuchten, weiblich waren, betrug der Frauenanteil im Bildungsgang Notfallsanitätsdienst lediglich 28,4 Prozent.

Das Statistische Landesamt weist darauf hin, dass sich das Erhebungsjahr vom 16.10. des Vorjahres bis zum 15.10. des Erhebungsjahres erstreckt. Aus Datenschutzgründen werden die Zahlen der Schüler(innen) und Lehrer(innen) ab dem Erhebungsjahr 2019 auf ein Vielfaches von fünf auf- bzw. abgerundet ausgewiesen. Hierdurch besteht keine Additivität.

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