Frist zur Beantragung von Fördergeldern für soziale Einrichtungen verlängert
Das Land Nordrhein-Westfalen stellt im Rahmen des Förderprogramms „Stärkungspakt NRW – gemeinsam gegen Armut“ den Kreisen, kreisfreien Städten und Kommunen finanzielle Hilfen für das Jahr 2023 zur Verfügung. Diese sollen Einrichtungen der sozialen Infrastruktur wie Tafeln, Beratungsstellen oder Kleiderkammern zugutekommen, die durch die steigenden Preise für Energie und Lebensmittel in Schwierigkeiten geraten sind.
Im April startete der Rheinisch-Bergische Kreis gemeinsam mit den acht kreisangehörigen Kommunen einen kreisweiten Förderaufruf, der sich an Einrichtungen der sozialen Infrastruktur richtete. Es sind bereits viele Bedarfsanmeldungen eingegangen. Damit noch weitere betroffenen Einrichtungen von einer Förderung profitieren können, wird die Frist bis zum 18. Juni 2023 verlängert.
Die Bedarfsanmeldungen erfolgen zentral über den Rheinisch-Bergischen Kreis. Die Einrichtungen können ihre ausgefüllte Bedarfsanmeldung mit einer Begründung bis zum 18. Juni 2023 per E-Mail an staerkungspakt@rbk-online.de, per Fax an 02202 13106452 oder per Post an folgende Adresse senden: Rheinisch-Bergischer Kreis, Amt für Soziales und Inklusion, Stärkungspakt NRW, Refrather Weg 30, 51469 Bergisch Gladbach. Für Fragen stehen die Mitarbeitenden des Amtes für Soziales und Inklusion unter der oben genannten E-Mail-Adresse zur Verfügung.
Auf der Webseite des Rheinisch-Bergischen Kreises finden Interessierte weitere Informationen (https://www.rbk-direkt.de/staerkungspakt-nrw.aspx), den Vordruck für die Bedarfsanmeldung sowie Links zur Webseite des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen (MAGS).
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